Allgemeinverbindlich

Die Gewerkschaft NGG und der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. hatten sich bereits am 13. Juli 2023 auf den Abschluss eines neuen bundesweiten Tarifvertrags für den Nachwuchs der Branche geeinigt und im Anschluss gemeinsam beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seine Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Diesem Antrag hat das BMAS nun stattgegeben. Damit gilt er für alle rund 10.000 Azubis im Bäckerhandwerk.
Der neue Tarifvertrag sieht unter anderem Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen um 180 Euro im 1. Ausbildungsjahr auf 860 Euro (plus 26,5 Prozent), um 190 Euro im 2. Ausbildungsjahr auf 945 Euro (plus 25 Prozent) und um 200 Euro im dritten Jahr der Ausbildung auf 1.085 Euro (plus 22 Prozent) monatlich vor. Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Vergütungen erneut auf dann 930, 1.015 und 1.155 Euro pro Monat. Zusätzlich gibt es eine monatliche „Inflationsausgleichs­prämie“ von 50 Euro (1. August 2023 bis 31. Dezember 2024), außerdem einen Fahrtkostenzuschuss für den ÖPNV von 29 Euro, rückwirkend zum 29. September 2023.

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"Allgemeinverbindlich", UZ vom 23. Februar 2024



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