Nach Angaben in der Jahresstatistik der Bundesagentur für Arbeit wurden im vergangenen Jahr 171.100 Kürzungen gegen ALG-II-Bezieher verhängt. 127.000 erfolgten demnach wegen „Melde- oder Terminversäumnissen“, 18.400 erfolgten wegen einer angeblichen „Weigerung“, einen Job oder eine Fortbildungsmaßnahme anzutreten.
Mit 0,9 Prozent der ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher lag der Anteil der von Sanktionen Getroffenen niedriger als im Jahr zuvor (3,1 Prozent). Die Jobcenter vergaben im vergangenen Jahr aufgrund der Kontaktbeschränkungen nur wenige Termine. Damit entfiel auch einer der Hauptgründe für Sanktionen – nämlich die Nichteinhaltung dieser Termine.