Bei einer Güteverhandlung vor dem Berliner Arbeitsgericht hat der ehemalige ver.di-Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel, Orhan Akman, Vorwürfe zurückgewiesen, er habe ein „mangelndes Demokratieverständnis“. Die Güteverhandlung hatte die durch ver.di gegen ihn ausgesprochenen fristlosen Kündigungen zum Gegenstand. Akman kritisierte die „vage Darstellung des Kündigungsbegehrens“ seitens ver.di beim Gütetermin. Er wolle wieder arbeiten und „dazu beitragen, die gewerkschaftliche Durchsetzungsmacht zu stärken“. Auch an seiner Kandidatur für den ver.di-Bundesvorstand halte er fest.
Ein weiterer Gütetermin zu den von ver.di ausgesprochenen Ermahnungen ist für den 21. Oktober angesetzt. Ein Gerichtstermin (Kammertermin) findet am 13. Dezember vor dem Arbeitsgericht Berlin statt.