Airbnb sagt danke

Wera Richter zur Beerdigung des Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz

Wera Richter ist stellvertretende Vorsitzende der DKP

Wera Richter ist stellvertretende Vorsitzende der DKP

Mit „Ballermann 36“ hatten Nachbarn Straßenschilder rund um das Myfest in Berlin-Kreuzberg 36 vor dem 1. Mai treffend überklebt. Über Jahre ist es Senat und Bezirk gelungen, den Kiez am 1. Mai mit einem Überangebot an Musik und Alkohol zu entpolitisieren. Befrieden nennen sie das. Für Anwohnerinnen und Anwohner bleibt da nur noch: duck und weg.

„Ballermann Berlin“ könnte auch das „Tourismuskonzept 2018 plus“ überschrieben sein, das die grüne Wirtschaftssenatorin Ramona Pop Anfang des Jahres vorgestellt hat. 30 Millionen Übernachtungen im Jahr werden darin gefeiert – doppelt so viele wie vor zehn Jahren. Als größte Herausforderung für den Hauptstadt-Tourismus gilt demnach: „Ein vollständig digitalisiertes und online buchbares Angebot (von der Unterkunft über die Gastronomie, Stadtführung bis zum Theaterbesuch) oder die digitale Besucherinnen- und Besucherlenkung (per Leitsystem, App oder smartem Armband) zählen heute bereits zu den Standards in den meisten Metropolen.“ Das liest sich wie eine Auftragsarbeit des Tourismusriesen Airbnb. Die Internetbuchungsplattform schnürt längst das Komplettpaket zur Ferienwohnung mit Kiezspaziergang und Caffè Latte ans Bett. Als nächstes kommt das Flugticket obendrauf.

Passend dazu hat der rot-rot-grüne Senat zum 1. Mai das Zweckentfremdungsverbotsgesetz novelliert und es in puncto Ferienwohnungen faktisch außer Kraft gesetzt. Das Gesetz wurde Ende 2013 beschlossen, um der Wohnungsnot in der Hauptstadt zu begegnen. Die Zweckentfremdung von Wohnraum durch gewerbliche Nutzung, Ferienwohnungen und Leerstand sollte verhindert werden. Obwohl es kaum Personal und Mittel gab, das Regelwerk durchzusetzen, sollen bis zur Novellierung immerhin etwa 8 000 Quartiere wieder in Mietwohnungen überführt worden sein.

Airbnb lief Sturm gegen das Gesetz, zog vor Gerichte, verweigerte Daten und sponserte die Gründung von Opferverbänden, sogenannten Homesharer-Clubs. Auf Großplakaten behaupteten hippe Hauptstädter: „Wir wollen doch nur teilen!“

„Der Mythos, auf Airbnb würden Leute wie Sie und ich gelegentlich ein Gästebett vermieten und so ihr Einkommen aufbessern, stimmt nicht. Einzelne Zimmer machen höchstens 3 Prozent des Angebotes aus“, schrieb der Autor Tom Slee bereits 2016 in „Deins ist meins. Die unbequemen Wahrheiten der Sharing Economy“. 40 bis 50 Prozent des Angebots seien von Gastgebern, „die mehrere Wohnungen vermieten, also als gewinnorientierte Firma handeln.“

Airbnb, mit 31 Milliarden Dollar bewertet, verdient sich eine goldene Nase durch die Vermittlung von Ferienwohnungen. 80 Millionen Reisende weltweit bescherten dem Unternehmen im vergangenen Jahr 2,8 Milliarden Dollar, für das Jahr 2020 werden 8,5 Milliarden erwartet.

Viele Großstädte haben versucht, dem Geschäft mit Ferienwohnungen und damit der Entmietung von Innenstädten und der Vertreibung der Bewohner Grenzen zu setzen. San Francisco zum Beispiel wollte das Untervermieten kompletter Wohnungen von 90 Tagen im Jahr auf 75 Tage begrenzen. 2015 kam es zum Volksentscheid. 55 Prozent der WählerInnen lehnten die Verschärfung ab. Airbnb hatte laut „Zeit online“ 8,4 Millionen Euro in die Unterstützung von Homesharer-Clubs und eine entsprechende Kampagne gesteckt. Auf die Frage, wie viel Geld das Unternehmen insgesamt in seine Lobbyarbeit und in die Clubs investieren wolle, zitierte das Online-Magazin den PR-Chef von Airbnb, Chris Lehane, mit den Worten: „Wir werden so viel ausgeben, wie nötig sein wird, um erfolgreich zu sein.“

Auch in Berlin hat es gereicht. Nach der sogenannten Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes muss sich, wer seine Wohnung mit Feriengästen teilen will, lediglich beim Bezirksamt registrieren lassen und eine Genehmigung einholen, die nicht verweigert werden kann. Diese Genehmigung war zuvor die Ausnahme. Eine in Aussicht gestellte Obergrenze von 60 Tagen verschwand in einer Nacht- und-Nebel-Aktion. Zweit- oder Nebenwohnungen dürfen 90 Tage im Jahr als Ferienwohnung vermietet werden. Airbnb und Ramona Pop sagen Danke.

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"Airbnb sagt danke", UZ vom 18. Mai 2018



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