AfD gegen Fahrräder

Das Berliner Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag der AfD stattgegeben, dass die während der Corona-Pandemie acht temporären Radwege in der Bundeshauptstadt rechtswidrig sind. Diese wurden angelegt, um „die systemrelevante Mobilität zu gewährleisten“.

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"AfD gegen Fahrräder", UZ vom 11. September 2020



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