Dass die wirklich Reichen (inkl. der juristischen Personen des privaten Rechts wie AG, GmbH) nicht entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden, ist von Linken zu thematisieren und zu kritisieren. Ärgerlich wird der Artikel, wenn es ganz unpräzise wird. Die Vermögensteuer ist nicht etwa „abgeschafft“ worden, sondern sie wird seit dem 1.1.1997 nicht mehr erhoben, weil sie durch den Gesetzgeber nicht mehr grundgesetzkonform ausgestaltet wurde. Dabei geht es um die Bewertung des „Grundvermögens“, dass wertmäßig mit nur ca. 1/6 oder einem 1/8 des tatsächlichen Verkehrswertes bei der Vermögensteuer berücksichtigt wurde. Das könnte – bei Vorhandensein eines entsprechenden politischen Willens durch die Übernahme der bewertungsrechtlichen Erbschaftsteuerregelungen zum Grundvermögen – behoben werden. Hier wäre zu skandalisieren, dass noch kein Gesetzgeber seit 1995 den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes angenommen hat, ein sonst vollgültiges Bundesgesetz grundgesetzkonform zu gestalten.
Einen Körperschaftsteuersatz von 56 Prozent gab es auch unter Kohl (CDU) nicht. Die juristischen Personen des privaten Rechts (also AGs, GmbHs) wurden damals mit 30 Prozent (einbehaltene Gewinne) und 36 Prozent (ausgeschüttete Gewinne) besteuert; zusätzlich kam die Gewerbesteuer in Ansatz. Dass jetzt der Körperschaftsteuersatz 15 Prozent beträgt, ist zutreffend. Rechnet man die Gewerbesteuer hinzu kommt man auf eine nominale Gesamtbelastung von ca. 30 Prozent. Aber wie oben schon angedeutet, zahlen die großen Einheiten keine oder so gut wie keine Ertragsteuern. Bei der Umstellung auf den heute niedrigen Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent ist mitzuberücksichtigen, dass über 8b Körperschaftsteuer-Gesetz die großen Einheiten den Verkauf strategischer Beteiligungen steuerfrei veräußern durften. Das haben Deutsche Bank und Co. weidlich genutzt. Die dadurch bedingten Steuerausfälle wurden nie ermittelt. Auch sind die Gewinne (Dividenden) komplementär zu dieser Regelung steuerfrei.