Seit mehr als 100 Jahren verlangen die Hohenzollern, Staatsbesitz zu privatisieren. Heute stehen ihre Chancen gut

Adels-Abfinderitis

Am 11. März 1920 erschien in der „Weltbühne“ unter der Überschrift „Wilhelm von Abfundien“ ein Gedicht von Kaspar Hauser, also Kurt Tucholsky: „Und der Rechtsanwalt rollt in die Reichshauptstadt,/Ganz Deutschland hört ihn handeln./Mit der Instruktion, die er bei sich hat,/will er Schloss und Land und Gut und Stadt/in Privateigentum verwandeln.“

100 Jahre später dauert die Fürsten-Raffia ungebremst an, sie liegt im Wesen des Adels. 1843 plauderte der 25-jährige Karl Marx aus: „Das Geheimnis des Adels ist die Zoologie“ (MEW, Band 1, Seite 311), nämlich Züchtung. Er vergaß hinzuzufügen: Und Goldberge. Adelssippen sind Clans: Sie brechen nicht in Schatzkammern ein, sie schaffen sie auf Kosten von Blut und Schweiß ihrer „Untertanen“.

Im Fall Hohenzollern, der gerade Wellen schlägt, geht die Kurzfassung so: 1918 beschlagnahmte der Staat Preußen so ziemlich alles, enteignete aber nicht einmal den obersten Kriegsverbrecher. Bei dessen Abdankung bekam der SPD-Vorsitzende Friedrich Ebert Heulkrämpfe und schickte dem Antisemiten, der schon früh Gas zur Ermordung von Juden vorschlug, 59 Güterwagen voll mit Kunst und Möbeln aus dem Berliner Schloss in die Niederlande. Die SPD beteiligte sich zwar am 1926 von der KPD vorgeschlagenen Volksentscheid zur entschädigungslosen Enteignung der deutschen Fürsten, aber die Abstimmung erreichte nicht das nötige Quorum. Also erhielten die Hohenzollern Land, Schlösser und Inventar.

1945 lösten die Alliierten Preußen auf und strebten zunächst in West wie Ost eine Bodenreform an. Nur in der Sowjetisch Besetzten Zone wurde daraus etwas. Beim Anschluss der DDR nahmen die Aristokraten Witterung auf, als sich aber herausstellte, dass Helmut Kohl behauptete, die Bodenreform in der SBZ könne nicht rückgängig gemacht werden, weil das die Vorbedingung der Sowjetunion für die „Einheit“ gewesen sei, wurde er in den feinen Kreisen zum „zweiten Stalin“ und „Hehler“. Der Kanzler veranlasste also ein Gesetz, das seit 1994 Entschädigungen für die „Opfer“ des roten Unrechtsregimes gewährt, wenn sie nicht Nazis und Kommunisten „erheblich Vorschub geleistet“ haben (die Bodenreform war in Wirklichkeit eine der erfolgreichen Bürgerinitiativen der deutschen Geschichte). Der schwammige Begriff ist seither bestes Futter für Juristen. Dass einige der Hohenzollern gern Hitler an die Macht verhalfen, um mit Linken und der parlamentarischen Demokratie kurzen Prozess zu machen, ist unstrittig – außer für Rechtsanwälte. Wenn das Haus Sachsen-Weimar-Eisenach nach 1990 vom Land Thüringen 15 Millionen Euro erhielt, die Wettiner in Sachsen weit über 20 Millionen Euro, dann muss den Hohenzollern in Berlin, Brandenburg und dem Bund entsprechend mehr zustehen. Es darf gewettet werden: Das wird so kommen.

An diesem Mittwoch wurde die Attrappe des Berliner Hohenzollernschlosses eröffnet. Ihre Bestimmung ist, ab Ende 2021 als deutsche Raubkunsthalle das unter Regie des Kaiserhauses zusammengeklaute Kulturgut aus ehemals deutschen Kolonien auszustellen. Die Kunsthistorikerin Bénédicte Savoy bezeichnete das Monstrum als „Tschernobyl“ der Museologie. Die „Frankfurter Allgemeine“ hielt fest, vor das Schloss solle eine gigantische begehbare Wippe gestellt werden, ein Denkmal für die Revolution von 1989, unten eine Flussbadeanstalt, und spottete: „Oben spielt man Preußens Gloria nach, in der Mitte werden die Leute verschaukelt, unten gehen die einfachen Leute baden.“

Wo so etwas für inzwischen mehr als 700 Millionen hingestellt wird, darf alter Adel nicht leer ausgehen. Ihm ging es immer um Blut und Boden. Da können deutsche Regierungen nicht nein sagen.


Rückblick: Keinen Pfennig den Fürsten!

Zum Ende des Jahres 1925 zeigten sich in der Weimarer Republik wirtschaftliche Krisenerscheinungen, welchen die Unternehmerverbände mit Umverteilungsmaßnahmen zu Lasten der Arbeiterklasse begegnen wollten. In dieser zugespitzten Atmosphäre wurden zunehmend Einzelheiten darüber bekannt, dass die deutschen Fürstenhäuser für ihre 1918 beschlagnahmten Güter und Ländereien Entschädigungen in Höhe von 2,5 Milliarden Reichsmark forderten. Diesem dreisten Auftreten der alten Feudalklasse begegnete die KPD im Reichstag am 25. November 1925 mit einer Gesetzesvorlage zur entschädigungslosen Fürstenenteignung. Das entsprechende Land sollte an Kleinbauern vergeben werden, für die Gebäude wurde die Nutzung als Kinderheim und Erholungseinrichtung für Kriegsversehrte vorgeschlagen. Die Mehrheit des Reichstages sorgte jedoch dafür, dass die Gesetzesvorlage bis auf weiteres im Rechtsausschuss „geparkt“ wurde.

Allerdings sah die Weimarer Verfassung vor, dass zu einem Gesetzentwurf ein Volksentscheid durchgeführt werden muss, wenn ein Zehntel der Stimmberechtigten ein entsprechendes Begehren unterschreiben. Diesen Volksentscheid und mit ihm die Fürstenenteignung zu erreichen war nun das Ziel. Die KPD entfaltete eine breite Agitation und lud vor allem SPD und ADBG zum koordinierten Zusammenwirken ein. Das Anliegen der Fürstenenteignung fand auch ein Echo in bürgerlichen Kreisen. Wissenschaftler, Intellektuelle, Kulturschaffende wie Albert Einstein, Käthe Kollwitz und Kurt Tucholsky schlossen sich an. An der Basis wirkten Kommunisten und Sozialdemokraten zusammen und das, obwohl der Vorstand der SPD von dem Kooperationsangebot der KPD zunächst nichts hatte wissen wollen.

Am 20. Juni 1926 stimmten beim Volksentscheid 36,4 Prozent der Wahlberechtigten für die Fürstenenteignung. Damit war das angestrebte Ziel verfehlt. Aber im vorangegangenen Kampf hatte sich gezeigt, wie eine Kommunistische Partei zum Motor eines breiten demokratischen Bündnisses werden kann.

Erik Höhne

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"Adels-Abfinderitis", UZ vom 18. Dezember 2020



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