In der Coronakrise wird das produzierende Kapital gerettet

Achtung Verstaatlichungswelle

Der Absturz der Aktienmärkte in den vergangenen Wochen war eine fast schon rationale Reaktion auf das Virus. Unter den vielen schlechten Nachrichten wirtschaftlicher Art deutet er eine Teilgesundung der Weltwirtschaft an, denn er stellt eine Entwertung des Kapitals dar. Viele marxistische Ökonomen (und einige andere) haben das Problem der kapitalistischen Weltökonomie der letzten 30 Jahre als eine „verschleppte“ Krise analysiert. Das soll heißen, dass aus der Überanhäufung von Kapital zwar periodisch ein Krisenanfall resultierte, die eigentlich notwendige Vernichtung und Entwertung eines Teils des Kapitals aber weitgehend unterblieb. Die kapitalistische Krise verlor damit ihre „reinigende“ Wirkung. Sie besteht (oder bestünde) darin, dass ein gegenüber dem Vorkrisenstand ähnlich großer Mehrwert bezogen auf das geringere eingesetzte Kapital eine deutlich höhere Profitrate verspricht. Die Jagd nach Profit und damit die Konjunktur könnte dann wieder munter losgehen.

In der jüngsten großen Finanzkrise vor nun fast 13 Jahren wurde zunächst einiges an Kreditkapital „abgeschrieben“, also entwertet. Als die US-Bank Lehman Brothers pleite ging und das weltweite Finanzgefüge wackelte, griffen die Regierungen der kapitalistischen Staaten mit grenzenlosen Garantien ein. Sie retteten die verbliebene große Menge des als Bank, Schattenbank, Hedge-Fonds oder Industriekonzern tätigen Finanzkapitals vor weiterer Entwertung. Die Krise hatte damit nur ansatzweise reinigende Wirkung. In den Jahren bis heute stieg die Produktion und das produktiv (in der Mehrwerterzeugung) tätige Kapital in den alten kapitalistischen Ländern deshalb nur mäßig, während das Geldkapital, das als Kredit einen Teil des Mehrwerts beansprucht, wie vor der Krise in mehrfachem Tempo wuchs. Das internationale Finanzsystem wurde damit – wie vor 2007 – mehrfach überdehnt, also zum Zerreißen gespannt.

In der aktuellen Coronakrise haben die Notenbanken mit wirklich beeindruckenden Summen der Gefahr vorzubeugen versucht, dass eine oder gleich mehrere Banken einknicken. Es könnte sein, dass dies trotz des ansonsten fälligen Zusammenbruchs des Finanzsystems eine Weile lang gelingt. Aber es geht um mehr. Der Anlass für die tiefen Risse im System war vor 13 Jahren das Ende der Spekulation im großen, aber national begrenzten Markt für US-Hypothekenschulden. Die jetzige Krise entsteht durch die Maßnahmen der Regierungen, um die Coronaseuche einzugrenzen. Sie legen – für noch unbegrenzte Zeit – große Teile der Warenproduktion still und senken zugleich die Nachfrage nach diesen Produkten als auch nach Dienstleistungen. Weil das so ist, sind die Regierungen des staatsmonopolistischen Kapitalismus gefordert, nicht nur den Kapitalverkehr, sondern die industrielle Mehrwertproduktion selbst zu sichern. Ungewöhnlich genug, ging die deutsche Regierung dabei voran. Sie versprach „ihren“ in der „Realwirtschaft“ tätigen Kapitalisten vor zwei Wochen unbegrenzten Kredit, ganz wie im Herbst 2008 den Banken. Den produzierenden Kapitalisten nutzen Notkredite freilich wenig, wenn der Umsatz ausbleibt. Also verwandelte die Regierung große Teile des Kreditprogramms in Beteiligungsfonds, die den Unternehmen mit Cash aushelfen. Die blödsinnige Schuldenbremse im Grundgesetz wird dabei schwungvoll weggewischt.

Wichtiger ist allerdings, dass die Regierung, will sie den Unternehmen das Geld nicht einfach schenken, nun – widerwillig – die Absicht verfolgt, alle Unternehmen, die der Pleite nahe sind, zumindest in Teilen zu verstaatlichen. Der erste Kandidat ist die Deutsche Lufthansa. Es kann uns nicht egal sein, zu welchen Konditionen diese (Teil-)Verstaatlichungen geschehen. Der staatliche Einfluss muss nicht nur in schönen Worten, sondern auch durch Eigentümerkontrolle durchgesetzt, der Erhaltung der Arbeitsplätze dienen. Der Kauf von Anteilen durch den Staat darf nicht überteuert stattfinden, damit an dieser Stelle wenigstens das Kapital „verwässert“, also teilentwertet wird.

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"Achtung Verstaatlichungswelle", UZ vom 27. März 2020



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