Abschiebung ins Kriegsgebiet

Mittlerweile verdichten sich Hinweise, dass der von der nunmehr ehemaligen „rot-grünen“ Landesregierung Nordrhein-Westfalens am 14. Februar dieses Jahres abgeschobene afghanische Flüchtling Farhad Rasuli am 10. Mai von den Taliban getötet worden ist. Antirassistische Organisationen versuchen aktuell Licht ins Dunkel der Todesumstände zu bringen. Von den zuständigen Behörden gibt es bis dato keinerlei Stellungnahmen. Damit würden SPD und Grüne das erste Todesopfer unter den Abgeschobenen politisch zu verantworten haben. Tatsächlich hat sich die Situation in dem anhaltend von Krieg und Terror geprägten Land zuletzt noch weiter verschlechtert. Laut Lagebericht des UN-Flüchtlingskommissariats UNHCR von Dezember wurden allein im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 1 601 Tote und 3 565 verletze Zivilpersonen dokumentiert. Das UNHCR stellte außerdem fest, dass das gesamte Gebiet des Landes von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt betroffen sei. Dabei sei es nicht möglich, bestimmte Regionen als sichere und zumutbare Fluchtalternativen anzusehen.

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"Abschiebung ins Kriegsgebiet", UZ vom 19. Mai 2017



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