ver.di hat Forderung für Tarifrunde der Länder vorgelegt

500 Euro – mindestens!

Marie Schmidt

Am 11. Oktober beschloss die Bundestarifkommission für den Öffentlichen Dienst die Forderungen und zentralen Inhalte für die Tarifrunde der Länder. Betroffen sind 2,5 Millionen Beschäftigte, davon etwa 1,2 Millionen Tarifbeschäftigte. Neben klassischen Bereichen der Länderverwaltung gehören hierzu in Bremen, Berlin und Hamburg auch die Kolleginnen und Kollegen mit kommunalen Aufgaben. Gefordert wird ein Lohnplus von 10,5 Prozent mit einem Mindestbetrag von 500 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Das Ergebnis soll zeit- und wertgleich auf die Beamten übertragen werden. Umgerechnet bedeutet dieser Mindestbetrag für die unteren Entgeltgruppen eine prozentuale Steigerung von 15 bis 18 Prozent. Das sind beispielsweise Kolleginnen und Kollegen von den Bauhöfen, aus den Schulbüros oder Sachbearbeiter aus dem Verwaltungsbereich.

Für die Auszubildenden, Praktikanten und Studierenden sollen die Löhne um 200 Euro angehoben werden, verbunden mit der Forderung nach unbefristeter Übernahme in Vollzeit nach Abschluss. Insgesamt lehnt sich der Beschluss an die Forderungen von Bund und Kommunen an. Seit 2005 existiert für den öffentlichen Dienst kein einheitliches Tarifwerk mehr. Die Belegschaften sind gespalten in den Tarifvertrag Bund & Kommunen und den Tarifvertrag der Länder. Während bei Bund und Kommunen traditionell gut organisierte und kampfstarke Bereiche wie die Müllabfuhr oder Stadtbahn vorhanden sind, sieht es im Länderbereich eher mau aus. Das führt dazu, dass dieser Bereich seit längerer Zeit abgehängt ist. ver.di beziffert die Lohndifferenz zwischen TV-ÖD und TV-L auf 10,5 Prozent im Durchschnitt, hinzukommen strukturelle Nachteile. Vor diesem Hintergrund wird die Forderung auch innerhalb von ver.di als zu niedrig kritisiert. Dabei werden jedoch auch häufig die soziale Komponente des Mindestbetrags und die daraus resultierenden Steigerungen nicht gesehen. In Bezug auf die Durchsetzungsstärke ist der Forderungsbeschluss eher als Herausforderung einzustufen.

Neben der Gesamtforderung für die Fläche werden die Durchsetzung eines Tarifvertrags für die studentischen Beschäftigten, die Einführung einer Stadtstaatenzulage sowie die Übertragung der Verbesserungen aus dem Sozial- und Erziehungsdienst zentraler Gegenstand der Verhandlungen sein. Im Gesundheitsbereich werden Zulagen für Pflegekräfte im Justizvollzug, den Landeskrankenhäusern und für die Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg verhandelt.

Die Stadtstaatenzulage soll für Berlin, Bremen und Hamburg gelten. Hier gibt es die Besonderheit, dass Beschäftigte, die kommunale Aufgaben erledigen, im Gegensatz zu ihren Kollegen aus München, Hannover oder Frankfurt nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt werden und nicht nach ÖD. Durch die Lohndifferenz von 300 bis 500 Euro zum kommunal bezahlten Umland der Stadtstaaten gibt es hier eine massive Abwanderung von Fachkräften.

Nach dem Beschluss gilt es nun, die abgefragte Streikbereitschaft aus der Beschäftigtenbefragung tatsächlich auf die Straße zu bringen. Betriebliche Stärke muss aufgebaut werden, Mitglieder gewonnen und Vernetzung geschaffen werden. Der Kampf um die Stadtstaatenzulage und die Durchsetzung des TV Stud wird hierbei genauso wie die streikerprobten Unikliniken eine zentrale Rolle einnehmen. In der Auseinandersetzung um eine bessere öffentliche Daseinsvorsorge, um Löhne, mit denen man sich das Leben leisten kann, braucht es auch die Solidarität derjenigen, die von ihr abhängen. Eine gute Aufgabe für Kommunistinnen und Kommunisten, diese zu organisieren.

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"500 Euro – mindestens!", UZ vom 20. Oktober 2023



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