50 Jahre „Radikalenerlass“: Berufsverbote gestern, heute (und auch morgen?)

Berufsverbote aufgrund des „Radikalenerlasses“ von 1972 hatten historische Vorbilder – und richteten sich fast ausschließlich gegen Linke. Betroffene bekamen nur aufgrund ihrer vom „Verfassungsschutz“ behaupteten „Verfassungsfeindlichkeit“ den erlernten Beruf verwehrt, wurden entlassen. Nur zögerlich kommt ihre Rehabilitierung voran, eine Entschädigung wird bislang verweigert. Die Berufsverbote verstießen gegen Kernnormen des Arbeitsrechts. Als das 1986 international festgestellt wurde – ein langer Kampf –, ging es trotzdem in den „neuen Bundesländern“ jahrelang weiter. Aktuell sollen (zum Beispiel in Brandenburg) sogenannte „Verfassungstreue-Checks“ mit „Regelanfrage“ per Gesetz eingeführt werden. Gegen „Extremisten“ – und was das ist, bestimmt der Geheimdienst.

Darüber diskutieren wir mit: Silvia Gingold, 1975 als Lehrerin in Hessen betroffen, Lothar Letsche, Initiative gegen Berufsverbote.de, Lore Nareyek, Betroffene, aktiv in der GEW Berlin, und Arnold Schölzel, ehemaliger Chefredakteur der „jungen Welt“. Es moderiert Cecilia Schweizer, SDAJ-Bundesvorstand.

Samstag, 27. August, 14 Uhr, Debattenzelt auf dem 21. UZ-Pressefest

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"50 Jahre „Radikalenerlass“: Berufsverbote gestern, heute (und auch morgen?)", UZ vom 22. Juli 2022



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