Seit mehr als 30 Jahren tobt der Kampf um die Anerkennung der in der DDR erworbenen Rentenansprüche. Dabei geht es nicht nur um die Strafaktionen, mit denen nach 1990 die Altersversorgung von politischen Funktionären und Angestellten der Sicherheitsbehörden beschnitten wurde. Auch Arbeiterinnen und Arbeiter, die vollkommen anderen Tätigkeiten nachgegangen waren, verloren einen Teil ihrer Renten. Insgesamt 27 Personengruppen, darunter Bergleute, Krankenschwestern und Postboten, hatten nach DDR-Recht Anspruch auf zusätzliche Rentenzahlungen. Diese Zusatzrenten wurden in der BRD nicht anerkannt, obwohl es durchaus übertragbare Modelle (etwa bei der Bergmannsrente) gab. Zehn Berufsgruppen gelang es im Laufe der Jahre, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen; 17 Gruppen blieben übrig. Rund 500.000 Menschen warten bis heute auf ihre erarbeiteten Bezüge.
Der „Runde Tisch Rentengerechtigkeit“ schätzte die Summe der unterschlagenen Rentenansprüche gegenüber dem „Mitteldeutschen Rundfunk“ (MDR) auf etwa 40 Milliarden Euro seit 1991. Diesem Fehlbetrag will Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nun mit einem „Härtefallfonds“ in Höhe von 500 Millionen Euro begegnen. Der Fonds soll nebenbei auch die Versorgungsansprüche von Spätaussiedlern und jüdischen Einwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion abdecken. Dabei reichen die Mittel nicht einmal aus, um die Rentenlücke im Osten zu schließen. Das Geld soll in eine Stiftung fließen, die ab dem Jahr 2024 Einmalzahlungen von 2.500 Euro an bedürftige Rentnerinnen und Rentner ausschüttet. Die „Bedürftigkeit“ ist noch nicht abschließend definiert. Es wird davon ausgegangen, dass nur Menschen berücksichtigt werden, die Grundsicherung im Alter beziehen. Einige Berufsgruppen wie Künstler und Naturwissenschaftler sind ganz ausgeschlossen. Nach Angaben des „Runden Tisches“ kommen etwa 10.000 Betroffene in Betracht, um die einmaligen Almosen zu erhalten. Die Lebensleistung von 490.000 Menschen wird weiterhin ignoriert.
Der Leipziger Bundestagsabgeordnete Sören Pellmann (Die Linke) sprach im MDR von einem „Schlag ins Gesicht“ und forderte einen „Ostrentenfonds“, der alle Ansprüche berücksichtigt. Die Entschädigungen sollten dabei mindestens im fünfstelligen Bereich liegen. Ein Erfolg dieses Appells ist unwahrscheinlich. Das Bundessozialministerium verweist darauf, dass die ostdeutschen Bundesländer freiwillig in den Fonds einzahlen können. Nennenswerte Verbesserungen sind dadurch nicht zu erwarten, weil die Zuständigkeit für die Renten beim Bund liegt. Dennoch könnte die Finte für weitere Verzögerungen sorgen. Von Jahr zu Jahr schrumpft die Zahl der Anspruchsberechtigten. Die Bundesregierung nähert sich der „biologischen Lösung des Problems“, die der „Verein der in der DDR geschiedenen Frauen“ schon seit Jahren befürchtet.
Die vor 1992 geschiedenen Frauen gehören zu der Gruppe, die durch das Rentenunrecht am stärksten diskriminiert wird. In der DDR wurden die Rentenansprüche nach einer Scheidung nicht geteilt, wie es in der Bundesrepublik üblich ist (Versorgungsausgleich). Das war auch nicht notwendig, weil die DDR-Rente die ökonomische Unabhängigkeit der Frauen stärkte. Für Kinderbetreuungszeiten gab es Zurechnungsjahre und eine Zusatzrente. Ab 1992 galt dann zunächst das Rentenüberleitungsgesetz. Die Frauen erhielten die DDR-Renten, wenn diese höher waren als die Renten nach westlicher Berechnung. Bei 83 Prozent der Betroffenen war dies der Fall. 1997 lief das Gesetz ersatzlos aus. Die Zusatzrenten der geschiedenen Frauen waren abgeschafft, aber sie bekamen auch keinen Versorgungsausgleich. Die Aberkennung ihrer Lebensleistung endete nicht selten in der Altersarmut.
Seit Jahrzehnten kämpfen sie und die anderen Opfer des Rentenraubs vergeblich um das, was ihnen zusteht. Mit dem „Härtefallfonds“ werden die Betroffenen zu Bittstellern degradiert und erneut auf die Warteliste gesetzt. Auch nach 32 Jahren zeigt die Bundesregierung kein ernsthaftes Interesse daran, die Schäden der Konterrevolution zu reparieren.