134-Punkte-Plan

Die Kasan-Deklaration der BRICS ist ein umfassendes Dokument, das 134 Punkte beinhaltet, von denen einige recht lange, ausführliche Paragrafen darstellen. Die letzte vergleichbare Erklärung, die beim vorherigen BRICS-Gipfel in Johannesburg im August 2023 verabschiedet wurde, beinhaltete lediglich 94 Punkte. Ein noch früheres Dokument aus Peking vom Juli 2022 hatte nur 75 Punkte. „Somit werden die Abschlusserklärungen von Jahr zu Jahr immer ausführlicher und, wie man zu sagen pflegt, substantieller, was den Prozess der zunehmenden Intensivierung der Zusammenwirkung der Gruppe und die Erweiterung der substantiellen Rahmen ihrer multilateralen Zusammenarbeit widerspiegelt“, so die Wertung des russischen Politologen Andrei Kortunow auf „RT DE“.

Die Kasan-Deklaration besteht aus einer Präambel und vier Abschnitten, die folgenden Themen gewidmet sind: Erstens „Stärkung der Multilateralität“, zweitens „Globale und regionale Sicherheit“, drittens „Finanzielle und wirtschaftliche Zusammenarbeit“ und viertens „Humanitärer Austausch“. Wir dokumentieren die vollständige Erklärung in deutscher Übersetzung:

Abschlusserklärtung des XVI. BRICS-Gipfel von Kasan
Stärkung des Multilateralismus für eine gerechte globale Entwicklung und Sicherheit
Kasan, Russische Föderation
23. Oktober 2024

  1. Wir, die Staats- und Regierungschefs der BRICS-Staaten, sind vom 22. bis 24. Oktober 2024 in Kasan, Russische Föderation, zum XVI. BRICS-Gipfel unter dem Motto „Stärkung des Multilateralismus für eine gerechte globale Entwicklung und Sicherheit“ zusammengekommen.
  2. Wir bekräftigen, wie wichtig es ist, die Solidarität und Zusammenarbeit der BRICS-Staaten auf der Grundlage unserer gemeinsamen Interessen und wichtigsten Prioritäten weiter zu stärken und unsere strategische Partnerschaft weiter zu festigen.
  3. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zum Geist der BRICS-Staaten, der von gegenseitigem Respekt und Verständnis, souveräner Gleichheit, Solidarität, Demokratie, Offenheit, Inklusivität, Zusammenarbeit und Konsens geprägt ist. Aufbauend auf 16 Jahren BRICS-Gipfeltreffen verpflichten wir uns ferner, die Zusammenarbeit in der erweiterten BRICS-Gruppe im Rahmen der drei Säulen der politischen und sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und finanziellen, kulturellen und zwischenmenschlichen Zusammenarbeit zu stärken und unsere strategische Partnerschaft zum Wohle unserer Völker durch die Förderung des Friedens, einer repräsentativeren und gerechteren internationalen Ordnung, eines neu belebten und reformierten multilateralen Systems, nachhaltiger Entwicklung und integrativen Wachstums zu verbessern.
  4. Wir würdigen den russischen BRICS-Vorsitz für die Ausrichtung eines „Outreach“-/„BRICS Plus“-Dialogs unter Beteiligung von EMDCs aus Afrika, Asien, Europa, Lateinamerika und dem Nahen Osten unter dem Motto: „BRICS und der globale Süden: Gemeinsam eine bessere Welt aufbauen“ in Kasan am 24. Oktober 2024.
  5. Wir begrüßen das beträchtliche Interesse der Länder des globalen Südens an den BRICS und befürworten die Modalitäten der BRICS-Partnerlandkategorie. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Ausweitung der BRICS-Partnerschaft mit den EMDCs weiter dazu beitragen wird, den Geist der Solidarität und der echten internationalen Zusammenarbeit zum Nutzen aller zu stärken. Wir verpflichten uns, die institutionelle Entwicklung der BRICS weiter zu fördern.

Stärkung des Multilateralismus für eine gerechtere und demokratischere Weltordnung

  1. Wir nehmen die Entstehung neuer Machtzentren, Zentren der politischen Entscheidungsfindung und des Wirtschaftswachstums zur Kenntnis, die den Weg für eine gerechtere, ausgewogenere, demokratischere und multipolare Weltordnung ebnen können. Die Multipolarität kann die Möglichkeiten für die EMDCs erweitern, ihr konstruktives Potenzial zu entfalten und in den Genuss einer für alle vorteilhaften, integrativen und gerechten wirtschaftlichen Globalisierung und Zusammenarbeit zu kommen. Angesichts der Notwendigkeit, die derzeitige Architektur der internationalen Beziehungen anzupassen, um die heutigen Realitäten besser widerzuspiegeln, bekräftigen wir unser Bekenntnis zum Multilateralismus und zur Wahrung des Völkerrechts, einschließlich der in der Charta der Vereinten Nationen (UN) verankerten Ziele und Grundsätze als unverzichtbarer Eckpfeiler, sowie die zentrale Rolle der Vereinten Nationen im internationalen System, in dem souveräne Staaten zusammenarbeiten, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren, die nachhaltige Entwicklung voranzutreiben, die Förderung und den Schutz der Demokratie, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten für alle zu gewährleisten sowie eine auf Solidarität, gegenseitigem Respekt, Gerechtigkeit und Gleichheit basierende Zusammenarbeit zu fördern. Wir betonen ferner die dringende Notwendigkeit, bei der personellen Besetzung des Sekretariats der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen zeitnah eine gerechte und integrative geografische Vertretung zu erreichen.
  2. Wir bekräftigen unser Engagement für die Verbesserung der globalen Regierungsführung durch die Förderung eines agileren, effektiveren, effizienteren, reaktionsfähigeren, repräsentativeren, legitimeren, demokratischeren und rechenschaftspflichtigeren internationalen und multilateralen Systems. Wir fordern eine stärkere und sinnvollere Beteiligung der EMDCs und der am wenigsten entwickelten Länder, insbesondere in Afrika, Lateinamerika und der Karibik, an globalen Entscheidungsprozessen und -strukturen und eine bessere Abstimmung auf die aktuellen Gegebenheiten. Wir fordern außerdem, dass die Rolle und der Anteil von Frauen, insbesondere aus den EMDCs, auf verschiedenen Verantwortungsebenen in den internationalen Organisationen gestärkt werden. Als positiven Schritt in diese Richtung begrüßen wir den G20-Aufruf zum Handeln zur Reform der Weltordnungspolitik, der von Brasilien während seiner G20-Präsidentschaft ins Leben gerufen wurde. Wir begrüßen auch Dialoge und Partnerschaften, die die Zusammenarbeit mit dem afrikanischen Kontinent stärken, wie das Gipfeltreffen des Forums für China-Afrika-Kooperation, das Gipfeltreffen des Indien-Afrika-Forums, das Gipfeltreffen Russland-Afrika und die Ministerkonferenz.
  3. In Anerkennung der Erklärung von Johannesburg II aus dem Jahr 2023 bekräftigen wir unsere Unterstützung für eine umfassende Reform der Vereinten Nationen, einschließlich ihres Sicherheitsrats, mit dem Ziel, sie demokratischer, repräsentativer, effektiver und effizienter zu machen und die Vertretung der Entwicklungsländer in Afrika, Asien und Lateinamerika, einschließlich der BRICS-Staaten, zu stärken, damit die eine größere Rolle in internationalen Angelegenheiten, insbesondere in den Vereinten Nationen, einschließlich ihres Sicherheitsrats, spielen können. Wir erkennen die legitimen Bestrebungen der afrikanischen Länder an, die im Ezulwini-Konsens und in der Erklärung von Sirte zum Ausdruck kommen.
  4. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für ein regelbasiertes, offenes, transparentes, faires, berechenbares, inklusives, gerechtes, nichtdiskriminierendes und konsensbasiertes multilaterales Handelssystem mit der Welthandelsorganisation (WTO) als Kernstück, das Entwicklungsländern, einschließlich der am wenigsten entwickelten Länder, eine besondere und differenzierte Behandlung (S&DT) gewährt, und lehnen die einseitigen handelsbeschränkenden Maßnahmen ab, die nicht mit den WTO-Regeln vereinbar sind. Wir begrüßen die Ergebnisse der 13. Ministerkonferenz in Abu Dhabi (VAE) und bekräftigen unser Engagement, auf die Umsetzung der Beschlüsse und Erklärungen der WTO-Ministerkonferenzen hinzuarbeiten. Wir stellen jedoch fest, dass in vielen noch offenen Fragen weitere Anstrengungen erforderlich sind. Wir betonen, wie wichtig es ist, die WTO zu reformieren und die Entwicklungsdimension in ihrer Arbeit zu stärken. Wir verpflichten uns, uns innerhalb der WTO konstruktiv dafür einzusetzen, dass bis 2024 ein vollständig und gut funktionierendes zweistufiges verbindliches WTO-Streitbeilegungssystem geschaffen wird, das für alle zugänglich ist, und dass die Auswahl neuer Mitglieder des Berufungsgremiums ohne weitere Verzögerung erfolgt. Wir kommen überein, unseren Dialog über das multilaterale Handelssystem und WTO-bezogene Fragen zu intensivieren, und begrüßen die Einrichtung des informellen BRICS-Konsultationsrahmens für WTO-Fragen. Wir bekräftigen den im Rahmen der Strategie für die BRICS-Wirtschaftspartnerschaft 2025 gefassten Beschluss, Maßnahmen zur Unterstützung der notwendigen WTO-Reform zu ergreifen, um die Widerstandsfähigkeit, Autorität und Wirksamkeit der WTO zu stärken und Entwicklung und Inklusivität zu fördern.
  5. Wir sind zutiefst besorgt über die störende Wirkung rechtswidriger einseitiger Zwangsmaßnahmen, einschließlich illegaler Sanktionen, auf die Weltwirtschaft, den internationalen Handel und die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung. Solche Maßnahmen untergraben die UN-Charta, das multilaterale Handelssystem, die Vereinbarungen für nachhaltige Entwicklung und Umwelt. Sie wirken sich auch negativ auf das Wirtschaftswachstum, die Energie-, Gesundheits- und Ernährungssicherheit aus und verschärfen die Armut und die Umweltprobleme.
  6. Wir bekräftigen unser Engagement für die Aufrechterhaltung eines starken und wirksamen globalen finanziellen Sicherheitsnetzes mit einem quotenbasierten und angemessen ausgestatteten IWF im Zentrum. Wir fordern die Reform der Bretton-Woods-Institutionen, die eine stärkere Vertretung der EMDCs in Führungspositionen umfasst, um den Beitrag der EMDCs zur Weltwirtschaft widerzuspiegeln. Wir unterstützen ein leistungsbasiertes, inklusives und gerechtes Auswahlverfahren für die Spitzenpositionen in den Bretton-Woods-Institutionen, eine stärkere geografische Vertretung sowie die Rolle und den Anteil von Frauen. Wir nehmen die Quotenerhöhung bei der 16. General Review of Quotas (GRQ) zur Kenntnis und fordern die Mitglieder nachdrücklich auf, die Zustimmung im Inland sicherzustellen, damit die Quotenerhöhung wirksam wird. Wir begrüßen die Entscheidung, einen 25. Vorsitz im IWF-Exekutivrat zu schaffen, um die Stimme und Vertretung Afrikas südlich der Sahara zu stärken. Wir erkennen die Dringlichkeit und Bedeutung einer Neuausrichtung der Quotenanteile an, um die relative Position der Mitglieder in der Weltwirtschaft besser widerzuspiegeln und gleichzeitig die Quotenanteile der EMDCs, insbesondere der ärmsten Mitglieder, zu schützen. Wir begrüßen die laufenden Arbeiten des IWF-Exekutivrats, bis Juni 2025 mögliche Ansätze als Leitfaden für eine weitere Quotenanpassung zu entwickeln, unter anderem durch eine neue Quotenformel im Rahmen der 17. GRQ. Die Diskussionen sollten zu einer fairen und transparenten Quotenanpassung führen, die die Vertretung unterrepräsentierter IWF-Mitglieder verbessert und Quotenanteile von fortgeschrittenen Volkswirtschaften auf EMDCs überträgt. Wir freuen uns auf die Überprüfung der Anteilsverhältnisse der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) im Jahr 2025.
  7. Wir erkennen die entscheidende Rolle der BRICS im Prozess der Verbesserung des internationalen Währungs- und Finanzsystems (IMFS) an, mit dem Ziel, es besser auf die Bedürfnisse aller Länder abzustimmen. In diesem Zusammenhang nehmen wir die Forschungsarbeit des BRICS-Vorsitzes zur Verbesserung des IMFS zur Kenntnis, in der die Kernprinzipien Sicherheit, Unabhängigkeit, Inklusion und Nachhaltigkeit dargelegt werden, die für den wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand von entscheidender Bedeutung sind. Wir ermutigen unsere Finanzminister und Zentralbank-/Nationalbankgouverneure, diese Arbeit fortzusetzen.
  8. Wir betonen den universellen und inklusiven Charakter der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung, und dass bei der Umsetzung die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten, Kapazitäten und Entwicklungsniveaus berücksichtigt werden sollten, wobei die nationalen Politiken und Prioritäten zu respektieren und die nationalen Rechtsvorschriften einzuhalten sind. Wir werden alles daransetzen, um eine nachhaltige Entwicklung in ihren drei Dimensionen zu erreichen, und verpflichten uns, sie in den Mittelpunkt der Agenda für internationale Zusammenarbeit zu stellen, um Ungleichgewichte und Unzulänglichkeiten in der Entwicklung besser angehen zu können. Wir verurteilen die Versuche, die Entwicklung diskriminierenden, politisch motivierten Praktiken zu unterwerfen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einseitige Zwangsmaßnahmen, die mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar sind, sowie auf eine ausdrückliche oder stillschweigende politische Konditionalität der Entwicklungshilfe und auf Aktivitäten, die darauf abzielen, die Vielzahl der internationalen Geber von Entwicklungshilfe zu kompromittieren.
  9. Wir betonen die Schlüsselrolle der G20 als wichtigstes globales Forum für multilaterale wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit, das eine Plattform für den Dialog zwischen Industrie- und Schwellenländern auf gleichberechtigter und für beide Seiten vorteilhafter Basis bietet, um gemeinsam nach gemeinsamen Lösungen für globale Herausforderungen zu suchen. Wir erkennen die Bedeutung eines kontinuierlichen und produktiven Funktionierens der G20 an, das auf Konsens und ergebnisorientierten Ergebnissen beruht. Wir unterstützen die Globale Allianz gegen Hunger und Armut und die Arbeit der Task Force für eine globale Mobilisierung gegen den Klimawandel sowie die wegweisende Erklärung von Rio de Janeiro zur internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich. Wir freuen uns auf die erfolgreiche Ausrichtung des G20-Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs im November 2024 in Rio de Janeiro unter brasilianischem Vorsitz und bekräftigen unsere Bereitschaft, unsere Positionen zu koordinieren, um die Inklusivität zu verbessern und die Stimme des globalen Südens zu stärken und ihre Prioritäten durch die aufeinanderfolgenden G20-Präsidentschaften der BRICS-Mitgliedstaaten – Indien, Brasilien und Südafrika – im Zeitraum 2023–2025 und darüber hinaus weiter in die G20-Agenda zu integrieren. In diesem Zusammenhang begrüßen und unterstützen wir auch die Aufnahme der Afrikanischen Union als Mitglied der G20 auf dem G20-Gipfel in Neu-Delhi im Jahr 2023.
  10. Wir bekräftigen, dass die Ziele, Grundsätze und Bestimmungen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), seines Kyoto-Protokolls und seines Pariser Abkommens, einschließlich seiner Grundsätze der Gerechtigkeit und der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten (CBDR-RC) im Lichte der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten, eingehalten werden müssen. Wir verurteilen einseitige Maßnahmen, die unter dem Vorwand von Klima- und Umweltbedenken eingeführt werden, und bekräftigen unser Engagement für eine bessere Koordinierung in diesen Fragen. Wir werden die Zusammenarbeit bei einer ganzen Reihe von Lösungen und Technologien verstärken, die zur Reduzierung und Beseitigung von Treibhausgasen (THG) beitragen. Wir nehmen auch die Rolle der Kohlenstoffsenken bei der Absorption von THG und der Eindämmung des Klimawandels zur Kenntnis, betonen aber gleichzeitig die Bedeutung der Anpassung und die Notwendigkeit einer angemessenen Bereitstellung der Mittel für die Umsetzung, nämlich finanzielle Ressourcen, Technologietransfer und Kapazitätsaufbau.
  11. Wir erinnern daran, dass die UNFCCC, einschließlich der jährlichen Sitzungen der Vertragsstaatenkonferenz (COP), das wichtigste und legitimste internationale Forum ist, um das Thema Klimawandel in all seinen Dimensionen zu diskutieren. Wir sind zutiefst besorgt über Versuche, Sicherheit mit der Klimawandel-Agenda zu verknüpfen. Wir loben Ägypten dafür, dass es 2022 die COP27 in Sharm El-Sheikh ausrichtet, wo der Fonds für die Reaktion auf Verluste und Schäden eingerichtet wurde, und die VAE dafür, dass sie 2023 die COP28 in Dubai ausrichten, wo der Fonds in Betrieb genommen wurde. Wir begrüßen den auf der COP28 erzielten Konsens der VAE, einschließlich der Entscheidung mit dem Titel „Ergebnis der ersten globalen Bestandsaufnahme“, und den Rahmen der VAE für globale Klimaresilienz. Wir bekennen uns zu einer erfolgreichen COP29 in Aserbaidschan und erwarten starke Ergebnisse bei der Klimafinanzierung für Entwicklungsländer als entscheidende Voraussetzung für die Umsetzung der aktuellen und zukünftigen national festgelegten Maßnahmen und Ziele in den Bereichen Minderung, Anpassung und Verluste und Schäden. Wir unterstützen die Führungsrolle Brasiliens bei der Ausrichtung der COP30 im Jahr 2025, und begrüßen die Kandidatur Indiens für die Ausrichtung der COP 33 im Jahr 2028.
  12. Wir bekräftigen die Bedeutung des Erhalts der biologischen Vielfalt, einschließlich der Umsetzung des Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework. Wir fordern die Industrieländer auf, die Bereitstellung angemessener, wirksamer und leicht zugänglicher Finanzmittel für Entwicklungsländer sicherzustellen, um den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zu fördern. Wir betonen, wie wichtig es ist, den Kapazitätsaufbau, die Entwicklung und den Technologietransfer von Industrieländern zu Entwicklungsländern für den Erhalt, die nachhaltige Nutzung und die faire und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung der biologischen Vielfalt ergeben, zu verbessern.
  13. Wir erkennen an, dass Bodendegradation, Wüstenbildung und Dürre eine ernsthafte Bedrohung für das Wohlergehen und die Lebensgrundlagen der Menschen und der Umwelt darstellen. Wir würdigen die laufenden Bemühungen zur Förderung nachhaltiger Landbewirtschaftungspraktiken, fordern jedoch dringend die Bereitstellung umfangreicherer finanzieller Mittel, starker Partnerschaften und integrierter politischer Maßnahmen, um die Herausforderungen von Bodendegradation, Wüstenbildung und Dürre zu bewältigen. In diesem Zusammenhang freuen wir uns auf die bevorstehende 16. Tagung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD COP16), die vom 2. bis 13. Dezember 2024 in Riad, Saudi-Arabien, stattfinden wird.
  14. Angesichts der weltweiten Bemühungen zur Bewältigung der globalen Wasserknappheit begrüßen wir, dass die VAE und der Senegal gemeinsam die UN-Wasserkonferenz 2026 in den VAE ausrichten.
  15. Wir würdigen die Bemühungen unserer Länder, seltene Arten zu erhalten, und nehmen die hohe Gefährdung von Großkatzen zur Kenntnis. Wir nehmen die Initiative der Republik Indien zur Gründung einer Internationalen Allianz für Großkatzen zur Kenntnis und ermutigen die BRICS-Länder, zusammenzuarbeiten, um weitere Beiträge zum Schutz von Großkatzen zu leisten. Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass die VAE den Mohamed bin Zayed Species Conservation Fund eingerichtet haben. In diesem Zusammenhang ermutigen wir die BRICS-Länder, die kollektive Zusammenarbeit in den Bereichen Schutz und Erhaltung der am stärksten gefährdeten Arten zu verbessern.
  16. Wir bekräftigen die Notwendigkeit, dass alle Länder bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten nach den Grundsätzen der Gleichheit und des gegenseitigen Respekts zusammenarbeiten. Wir kommen überein, weiterhin alle Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Entwicklung, fair und gleich zu behandeln, auf derselben Grundlage und mit demselben Nachdruck. Wir kommen überein, die Zusammenarbeit in Fragen von gemeinsamem Interesse sowohl innerhalb der BRICS als auch in multilateralen Foren, einschließlich der Generalversammlung der Vereinten Nationen und des Menschenrechtsrats zu stärken, wobei die Notwendigkeit berücksichtigt wird, die Menschenrechte auf nicht selektive, nicht politisierte und konstruktive Weise und ohne doppelte Standards zu fördern, zu schützen und zu verwirklichen. Wir fordern die Achtung der Demokratie und der Menschenrechte. In diesem Zusammenhang betonen wir, dass sie sowohl auf der Ebene der globalen Regierungsführung als auch auf nationaler Ebene umgesetzt werden sollten. Wir bekräftigen unser Engagement für die Förderung und den Schutz von Demokratie, Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle mit dem Ziel, eine bessere gemeinsame Zukunft für die internationale Gemeinschaft auf der Grundlage einer für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit zu schaffen.
  17. Wir bekräftigen, dass die einseitigen Zwangsmaßnahmen, unter anderem in Form von einseitigen Wirtschaftssanktionen und sekundären Sanktionen, die gegen das Völkerrecht verstoßen, weitreichende Auswirkungen auf die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Entwicklung, der allgemeinen Bevölkerung der Zielstaaten haben und die Armen und Menschen in prekären Situationen unverhältnismäßig stark treffen. Deshalb fordern wir ihre Abschaffung.
  18. Wir erinnern an die Erklärung und das Aktionsprogramm von Durban (DDPA) aus dem Jahr 2001 und das Abschlussdokument der Durban-Überprüfungskonferenz von 2009 und erkennen die Notwendigkeit an, den Kampf gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz sowie gegen Diskriminierung aufgrund von Religion, Glauben oder und all ihrer modernen Formen weltweit, einschließlich der alarmierenden Trends zunehmender Hassrede, und erkennen die jährliche Resolution der UN-Generalversammlung zur „Bekämpfung der Verherrlichung von Nationalsozialismus, Neonazismus und anderer Praktiken, die dazu beitragen, zeitgenössische Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz zu schüren“, an.

Stärkung der Zusammenarbeit für globale und regionale Stabilität und Sicherheit

  1. Wir unterstützen nachdrücklich einen verstärkten BRICS-Dialog über Politik- und Sicherheitsfragen. Wir begrüßen die Gemeinsame Erklärung der Außenminister und des Treffens für internationale Beziehungen der BRICS-Staaten in Nischni Nowgorod am 10. Juni 2024 und nehmen das 14. Treffen der nationalen Sicherheitsberater und hohen Vertreter für nationale Sicherheit der BRICS-Staaten vom 10. bis 11. September 2024 in Sankt Petersburg zur Kenntnis.
  2. Wir sind weiterhin besorgt über die Zunahme von Gewalt und anhaltenden bewaffneten Konflikten in verschiedenen Teilen der Welt, einschließlich solcher, die erhebliche Auswirkungen auf regionaler und internationaler Ebene haben. Wir bekräftigen unser Engagement für die friedliche Beilegung von Streitigkeiten durch Diplomatie, Vermittlung, integrativen Dialog und Konsultationen in koordinierter und kooperativer Weise und unterstützen alle Bemühungen, die einer friedlichen Beilegung von Krisen förderlich sind. Wir betonen die Notwendigkeit, sich für die Konfliktprävention einzusetzen, auch durch die Bekämpfung ihrer Ursachen. Wir erkennen die legitimen und berechtigten Sicherheitsbedenken aller Länder an. Wir fordern den Schutz des kulturellen Erbes, insbesondere in von Konflikten betroffenen Regionen, um die Zerstörung und den illegalen Handel mit Kulturgütern zu verhindern, die für die Bewahrung der Geschichte und Identität der betroffenen Gemeinschaften von entscheidender Bedeutung sind.
  3. Wir betonen, dass Toleranz und friedliche Koexistenz zu den wichtigsten Werten und Grundsätzen für die Beziehungen zwischen Nationen und Gesellschaften gehören. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Annahme der Resolution 2686 des Sicherheitsrats und anderer diesbezüglicher UN-Resolutionen, die von den UN-Mitgliedstaaten einvernehmlich unterstützt werden.
  4. Wir bekräftigen die Notwendigkeit der vollständigen Einhaltung des humanitären Völkerrechts in Konfliktsituationen und der Bereitstellung humanitärer Hilfe im Einklang mit den in der Resolution 46/182 der Generalversammlung der Vereinten Nationen festgelegten Grundprinzipien der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Wir rufen die internationale Gemeinschaft auf, kollektive Antworten auf globale und regionale Herausforderungen und Sicherheitsbedrohungen, einschließlich des Terrorismus, zu suchen. Wir betonen die Notwendigkeit, die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen einzuhalten. Wir bekräftigen, dass Differenzen und Streitigkeiten zwischen Ländern friedlich durch Dialog und Konsultation beigelegt werden sollten. Wir betonen auch die Notwendigkeit, die legitimen und begründeten Sicherheitsanliegen aller Länder zu respektieren. Wir betonen die Notwendigkeit einer umfassenden, gleichberechtigten und sinnvollen Beteiligung von Frauen an Friedensprozessen, einschließlich der Konfliktprävention und -lösung, der Friedenssicherung, der Friedenskonsolidierung, des Wiederaufbaus und der Entwicklung nach Konflikten sowie der Friedenssicherung.
  5. Wir sind zutiefst besorgt über die anhaltenden Konflikte und die Instabilität in der Region Naher Osten und Nordafrika (MENA) und nehmen die gemeinsame Erklärung der stellvertretenden Außenminister und Sondergesandten der BRICS-Staaten auf ihrer Tagung vom 25. April 2024 zur Kenntnis.
  6. Wir beklagen den tragischen Verlust von Menschenleben unter der Zivilbevölkerung in jüngster Zeit und sprechen allen zivilen Opfern und ihren Familien unser Mitgefühl aus. Wir fordern dringende Maßnahmen im Einklang mit dem Völkerrecht, um den Schutz von Menschenleben zu gewährleisten.
  7. Wir bekräftigen unsere große Besorgnis über die Verschlechterung der Lage und die humanitäre Krise im besetzten palästinensischen Gebiet, insbesondere über die beispiellose Eskalation der Gewalt im Gazastreifen und im Westjordanland infolge der israelischen Militäroffensive, die zu Massenmorden und Verletzungen von Zivilisten, Zwangsumsiedlungen und weitreichender Zerstörung der zivilen Infrastruktur geführt hat. Wir betonen die dringende Notwendigkeit eines sofortigen, umfassenden und dauerhaften Waffenstillstands im Gazastreifen, der sofortigen und bedingungslosen Freilassung aller Geiseln und Gefangenen beider Seiten, die illegal festgehalten werden, und der ungehinderten, nachhaltigen und umfassenden Bereitstellung humanitärer Hilfe für den Gazastreifen sowie der Einstellung aller aggressiven Handlungen. Wir verurteilen die israelischen Angriffe auf humanitäre Einsätze, Einrichtungen, Personal und Verteilerstellen. Zu diesem Zweck fordern wir die vollständige Umsetzung der Resolutionen 2712 (2023), 2720 (2023), 2728 (2024) und 2735 (2024) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und begrüßen in diesem Zusammenhang die kontinuierlichen Bemühungen der Arabischen Republik Ägypten und des Staates Katar sowie die regionalen und internationalen Bemühungen, um eine sofortige Waffenruhe zu erreichen, die Bereitstellung humanitärer Hilfe zu beschleunigen und den Rückzug Israels aus dem Gazastreifen zu erwirken. Wir fordern die Einhaltung des Völkerrechts. Wir sind auch darüber besorgt, dass die weitere Eskalation des Konflikts im Gazastreifen Spannungen, Extremismus und schwerwiegende negative Folgen sowohl auf regionaler als auch auf globaler Ebene schürt. Wir fordern alle beteiligten Parteien auf, mit äußerster Zurückhaltung zu handeln und eskalierende Handlungen und provokative Erklärungen zu vermeiden. Wir erkennen die vorläufigen Maßnahmen des Internationalen Gerichtshofs im Rahmen des von Südafrika gegen Israel eingeleiteten Gerichtsverfahrens an. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die Vollmitgliedschaft des Staates Palästina in den Vereinten Nationen im Rahmen des unerschütterlichen Bekenntnisses zur Vision einer Zweistaatenlösung auf der Grundlage des Völkerrechts, einschließlich der einschlägigen Resolutionen des UN-Sicherheitsrats und der UN-Generalversammlung, und der Arabischen Friedensinitiative, die die Gründung eines souveränen, unabhängigen und lebensfähigen Staates Palästina innerhalb der international anerkannten Grenzen vom Juni 1967 mit Ostjerusalem als Hauptstadt vorsieht, der Seite an Seite in Frieden und Sicherheit mit Israel lebt.
  8. Wir sind über die Lage im Südlibanon sehr besorgt. Wir verurteilen den Verlust von Menschenleben unter der Zivilbevölkerung und die immensen Schäden an der zivilen Infrastruktur, die durch Angriffe Israels auf Wohngebiete im Libanon verursacht wurden, und fordern die sofortige Einstellung der Kampfhandlungen. Wir betonen, dass die Souveränität und territoriale Integrität des Libanesischen Staates gewahrt werden müssen und dass Bedingungen für eine politische und diplomatische Lösung geschaffen werden müssen, um Frieden und Stabilität im Nahen Osten zu sichern, und betonen gleichzeitig, wie wichtig die strikte Einhaltung der Resolutionen 1701 (2006) und 2749 (2024) des UN-Sicherheitsrats ist. Wir verurteilen Angriffe auf UN-Personal und Bedrohungen seiner Sicherheit aufs Schärfste und fordern Israel auf, derartige Aktivitäten unverzüglich einzustellen.
  9. Wir bringen unsere Besorgnis über die zunehmende Zahl von Terroranschlägen im Zusammenhang mit IKT-Fähigkeiten zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang verurteilen wir den vorsätzlichen Terrorakt, bei dem am 17. September 2024 in Beirut tragbare Kommunikationsgeräte gezündet wurden, was zum Tod und zur Verletzung von Dutzenden Zivilisten führte. Wir bekräftigen, dass diese Angriffe eine schwerwiegende Verletzung des Völkerrechts darstellen.
  10. Wir betonen, wie wichtig es ist, die Ausübung der Schifffahrtsrechte und -freiheiten von Schiffen aller Staaten im Roten Meer und in der Straße von Bab al-Mandab im Einklang mit dem Völkerrecht zu gewährleisten. Wir ermutigen alle Parteien zu verstärkten diplomatischen Bemühungen zu diesem Zweck, unter anderem durch die Auseinandersetzung mit den Ursachen des Konflikts, und zur fortgesetzten Unterstützung des Dialogs und des Friedensprozesses im Jemen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen.
  11. Wir betonen, dass die Souveränität und territoriale Integrität Syriens strikt gewahrt werden müssen. Wir verurteilen die illegale ausländische Militärpräsenz, die das Risiko eines großflächigen Konflikts in der Region erhöht. Wir betonen, dass illegale einseitige Sanktionen das Leid der syrischen Bevölkerung erheblich verschlimmern.
  12. Wir verurteilen den Angriff auf die diplomatischen Einrichtungen der Islamischen Republik Iran in der syrischen Hauptstadt Damaskus durch Israel am 1. April 2024, der einen Verstoß gegen das Grundprinzip der Unverletzlichkeit diplomatischer und konsularischer Einrichtungen gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 und dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963 darstellt.
  13. Wir erinnern an die nationalen Standpunkte zur Lage in der und um die Ukraine, wie sie in den entsprechenden Foren, darunter dem Sicherheitsrat und der Generalversammlung der Vereinten Nationen, zum Ausdruck gebracht wurden. Wir betonen, dass alle Staaten im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenhang handeln sollten. Wir nehmen anerkennend Kenntnis von einschlägigen Vorschlägen für Vermittlung und gute Dienste, die auf eine friedliche Lösung des Konflikts durch Dialog und Diplomatie abzielen.
  14. Wir betonen die Bedeutung der vollständigen Umsetzung des JCPOA, der durch die Resolution 2231 (2015) des UN-Sicherheitsrats gebilligt wurde, und unterstreichen die Bedeutung eines konstruktiven Ansatzes, der auf dem guten Glauben aller relevanten Akteure beruht, die vollständige Umsetzung der JCPOA-Verpflichtungen durch alle Seiten wieder aufzunehmen.
  15. Wir bekräftigen, dass der Grundsatz „Afrikanische Lösungen für afrikanische Probleme“ weiterhin als Grundlage für die Konfliktlösung auf dem afrikanischen Kontinent dienen sollte. In diesem Zusammenhang erkennen wir die entscheidende Rolle der Afrikanischen Union bei der Prävention, Bewältigung und Lösung von Konflikten in Afrika an. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die afrikanischen Friedensbemühungen auf dem Kontinent, einschließlich der von der Afrikanischen Union und afrikanischen subregionalen Organisationen unternommenen Bemühungen im Einklang mit den Grundsätzen der afrikanischen Eigenverantwortung, Komplementarität und Subsidiarität.
  16. Wir würdigen die Anstrengungen und Erfolge der afrikanischen Länder bei ihrem Streben nach Frieden und Entwicklung und bei der Bekämpfung der wachsenden Geißel des Terrorismus in Afrika, insbesondere am Horn von Afrika und in der Sahelzone, und fordern, dass mehr globale Ressourcen zur Terrorismusbekämpfung in Entwicklungsländer gelenkt werden, um afrikanische Länder, insbesondere die betroffenen, beim Aufbau ihrer Kapazitäten zur Terrorismusbekämpfung zu unterstützen. Wir würdigen die Bemühungen afrikanischer Länder, der Afrikanischen Union, afrikanischer subregionaler Organisationen und der Vereinten Nationen zur Förderung des Friedensprozesses im Südsudan, zur Stabilisierung der Lage in der Zentralafrikanischen Republik sowie den Erfolg der von der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) unterstützten Regierung von Mosambik bei der Bekämpfung der terroristischen Bedrohung im Norden des Landes.
  17. Wir sind zutiefst besorgt über die eskalierende Gewalt und die humanitäre Krise im Sudan und bekräftigen unsere Forderung nach einer sofortigen, dauerhaften und bedingungslosen Waffenruhe und einer friedlichen Lösung des Konflikts durch die Teilnahme an Friedensgesprächen als einzigem Weg zur Beendigung dieses Konflikts, durch einen dauerhaften, dringenden und ungehinderten Zugang der sudanesischen Bevölkerung zu humanitärer Hilfe und durch die Aufstockung der humanitären Hilfe für den Sudan und die Nachbarstaaten. Wir verurteilen den Angriff auf die Residenz des Missionsleiters der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate im Sudan am 29. September 2024, bei dem das in einem Wohngebiet in Khartum gelegene Gebäude schwer beschädigt wurde. Wir betonen das Grundprinzip der Unverletzlichkeit diplomatischer und konsularischer Gebäude und die Verpflichtungen der Empfangsstaaten, die unter anderem im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 und im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963 festgelegt sind.
  18. Wir bedauern den brutalen Angriff einer Bande in Pont Sondé, Haiti, der zum Tod und zur Vertreibung von Zivilisten führte, und sind zutiefst besorgt über die anhaltende Verschlechterung der Sicherheits-, humanitären und wirtschaftlichen Lage in Haiti. Wir begrüßen die Einrichtung des Übergangspräsidialrats von Haiti und die Schaffung eines Wahlrats als wesentliche Schritte zur Lösung der aktuellen Krise. Wir betonen, dass die aktuelle Krise eine von Haiti geführte Lösung erfordert, die einen nationalen und integrativen Dialog und die Konsensbildung zwischen den lokalen politischen Kräften, Institutionen und der Gesellschaft umfasst, und fordern die internationale Gemeinschaft auf, die Bemühungen der Übergangsregierung zu unterstützen, die Banden zu zerschlagen, die Sicherheitslage zu verbessern und die Grundlagen für eine dauerhafte soziale und wirtschaftliche Entwicklung im Land zu schaffen und bis Ende 2025 allgemeine Wahlen abzuhalten. Wir unterstützen die Rolle der Vereinten Nationen bei der Bereitstellung humanitärer Hilfe und betonen die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit, um die vielschichtigen Krisen in Haiti wirksam zu bewältigen.
  19. Wir betonen die Notwendigkeit einer dringenden friedlichen Lösung in Afghanistan, um die Sicherheit und Stabilität in der Region zu stärken. Wir setzen uns für Afghanistan als unabhängigen, geeinten und friedlichen Staat ein, der frei von Terrorismus, Krieg und Drogen ist. Wir fordern sichtbarere und überprüfbare Maßnahmen in Afghanistan, um sicherzustellen, dass das Territorium Afghanistans nicht von Terroristen genutzt wird. Wir betonen die Notwendigkeit, der afghanischen Bevölkerung dringend und ununterbrochen humanitäre Hilfe zukommen zu lassen und die Grundrechte aller Afghanen, einschließlich Frauen, Mädchen und verschiedener ethnischer Gruppen, zu schützen. Wir fordern die afghanischen Behörden auf, das geltende Verbot der Sekundar- und Hochschulbildung für Mädchen aufzuheben. Wir betonen die vorrangige und wirksame Rolle regionaler Plattformen und der Nachbarländer Afghanistans und begrüßen die Bemühungen solcher regionalen Plattformen und Initiativen, die afghanische Beilegung zu erleichtern.
  20. Wir fordern eine Stärkung der Nichtverbreitung und Abrüstung, um die globale Stabilität und den internationalen Frieden und die Sicherheit zu wahren und zu erhalten. Wir stellen fest, dass die Bemühungen um eine beschleunigte Umsetzung der Resolutionen zur Schaffung einer kernwaffen- und massenvernichtungswaffenfreien Zone im Nahen Osten, einschließlich der gemäß dem Beschluss 73/546 der Generalversammlung der Vereinten Nationen einberufenen Konferenz, von größter Bedeutung sind. Wir rufen alle eingeladenen Parteien auf, in gutem Glauben an dieser Konferenz teilzunehmen und sich konstruktiv an diesen Bemühungen zu beteiligen.
  21. Wir fordern außerdem die vollständige Umsetzung der Resolution 1540 des UN-Sicherheitsrats, die den Staaten einen wichtigen Impuls für die Annahme wirksamer und robuster Maßnahmen auf nationaler Ebene, um zu verhindern, dass Massenvernichtungswaffen, ihre Trägersysteme und zugehörige Materialien in die Hände nichtstaatlicher Akteure, einschließlich Terroristen, gelangen, sowie für die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene zur Erreichung dieses Ziels.
  22. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die Gewährleistung der langfristigen Nachhaltigkeit von Weltraumaktivitäten und die Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum (PAROS) und seiner Bewaffnung, unter anderem durch Verhandlungen über die Annahme eines einschlägigen multilateralen Rechtsinstruments zur Gewährleistung der globalen Sicherheit. Wir erkennen die Vorlage des aktualisierten Vertragsentwurfs zur Verhinderung der Platzierung von Waffen im Weltraum, der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen Weltraumobjekte (PPWT) bei der Abrüstungskonferenz im Jahr 2014 als wichtigen Schritt zur Erreichung dieses Ziels an. Wir begrüßen die einvernehmliche Annahme des Berichts der VN-Gruppe von Regierungssachverständigen über weitere praktische Maßnahmen zur Verhinderung eines Rüstungswettlaufs im Weltraum am 16. August 2024, der wesentliche Elemente eines rechtsverbindlichen Instruments für PAROS enthält. Wir betonen, dass auch praktische und nicht bindende Verpflichtungen, wie Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und Vertrauensbildung (TCBMs), und allgemein vereinbarte Normen, Regeln und Grundsätze zu PAROS beitragen können.
  23. Unter Hinweis auf die jeweiligen Verpflichtungen unserer Staaten im Bereich der Ausfuhrkontrollen, die sich aus den einschlägigen international anerkannten Rechtsinstrumenten ergeben, unterstreichen wir unsere Entschlossenheit, den Dialog und die Zusammenarbeit in diesem Bereich zu verstärken, wobei das notwendige Gleichgewicht zwischen der Nichtverbreitung und der friedlichen Nutzung von Technologie gebührend zu berücksichtigen ist und gleichzeitig das legitime Recht der Staaten auf Teilnahme an einem möglichst umfassenden Austausch wissenschaftlicher und technologischer Informationen, Ausrüstung und Materialien für friedliche Zwecke zu gewährleisten ist.
  24. Wir bekräftigen unsere unmissverständliche Verurteilung des Terrorismus in all seinen Formen und Ausprägungen, wann, wo und von wem auch immer er begangen wird, und bekräftigen gleichzeitig, dass er nicht mit einer Religion, Nationalität, Zivilisation oder ethnischen Gruppe in Verbindung gebracht werden sollte. Wir betonen, dass der Terrorismus eine gemeinsame Bedrohung darstellt, die einen umfassenden und ausgewogenen Ansatz auf globaler und regionaler Ebene unter gebührender Berücksichtigung der nationalen Prioritäten der Staaten erfordert. Wir verpflichten uns, die internationale und regionale Zusammenarbeit zur Verhütung und Bekämpfung terroristischer Bedrohungen auf der Grundlage der uneingeschränkten Achtung der Souveränität und Sicherheit der Staaten und im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen und dem Völkerrecht weiter zu verstärken. Wir erkennen an, dass die Hauptverantwortung für die Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus bei den Staaten liegt, wobei die Vereinten Nationen in diesem Bereich weiterhin eine zentrale und koordinierende Rolle spielen. Wir erkennen an, dass Terrorakte kriminell und nicht zu rechtfertigen sind, unabhängig von ihren Beweggründen, und betonen die Notwendigkeit, eine starke kollektive Reaktion auf die anhaltenden und neu auftretenden terroristischen Bedrohungen ohne Doppelmoral zu gewährleisten. Wir lehnen jegliche Versuche der Politisierung von Fragen der Terrorismusbekämpfung und den Einsatz terroristischer Gruppen zur Erreichung politischer Ziele ab. Wir verpflichten uns, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung terroristischer Ideologie und Radikalisierung, den Missbrauch moderner Technologien für terroristische Zwecke, die grenzüberschreitende Bewegung von Terroristen, die Terrorismusfinanzierung und andere Formen der Unterstützung des Terrorismus, die Anstiftung zu terroristischen Handlungen sowie die Rekrutierung ausländischer terroristischer Kämpfer zu verhindern und zu unterbinden. Wir fordern eine rasche Fertigstellung und Verabschiedung des umfassenden Übereinkommens über den internationalen Terrorismus im Rahmen der Vereinten Nationen. Wir fordern konzertierte Aktionen gegen alle von den Vereinten Nationen benannten Terroristen und terroristischen Vereinigungen.
  25. Wir freuen uns darauf, die praktische Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung weiter zu stärken. Wir begrüßen die Aktivitäten der BRICS-Arbeitsgruppe für Terrorismusbekämpfung (CTWG) und ihrer fünf Untergruppen auf der Grundlage der BRICS-Strategie zur Terrorismusbekämpfung und des BRICS-Aktionsplans zur Terrorismusbekämpfung, einschließlich der Annahme des CTWG-Positionspapiers.
  26. Wir bekräftigen unser Engagement für die Verhinderung und Bekämpfung illegaler Finanzströme, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Drogenhandel, Korruption und des Missbrauchs neuer Technologien, einschließlich Kryptowährungen, für illegale und terroristische Zwecke. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu den Grundsätzen der technischen und nicht politisierten Natur der internationalen Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung, auch zum Zwecke der Verhinderung und Feststellung der finanziellen Spuren dieser Verbrechen. Wir stellen fest, dass diese Zusammenarbeit auf der Grundlage der einschlägigen internationalen Rechtsinstrumente, denen die BRICS-Länder beigetreten sind, einschließlich der einschlägigen UN-Konventionen und -Resolutionen sowie regionaler Konventionen und Verträge, weiter gestärkt werden muss.
  27. Wir fordern einen verstärkten Dialog innerhalb der BRICS-Staaten zu den Themen Geldwäsche und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung unter Beteiligung der relevanten Interessengruppen. Wir betonen, wie wichtig es ist, Bedingungen für die sichere Entwicklung der jüngeren Generation zu schaffen und das Risiko ihrer Beteiligung an illegalen Aktivitäten zu verringern, und begrüßen die Entwicklung relevanter internationaler Projekte unter Beteiligung junger Menschen.
  28. Wir sind besorgt über die weltweite Situation in Bezug auf die illegale Drogenherstellung, den Drogenhandel und den Drogenmissbrauch und erkennen an, dass diese die öffentliche Sicherheit und die internationale und regionale Stabilität, die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen der Menschheit ernsthaft bedrohen und die nachhaltige Entwicklung der Staaten untergraben. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu dem bestehenden internationalen Mechanismus der Drogenkontrolle, der auf drei UN-Drogenkontrollübereinkommen beruht. Wir erkennen die Bedeutung einer verstärkten Zusammenarbeit bei der Drogenbekämpfung und der Intensivierung der Kontakte zwischen den Strafverfolgungsbehörden der BRICS-Staaten an und begrüßen in diesem Zusammenhang die Gemeinsame Erklärung, die auf der Sitzung der BRICS-Arbeitsgruppe zur Drogenbekämpfung am 22. Mai 2024 in Moskau angenommen wurde.
  29. Wir betrachten die Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität als einen der Schlüsselbereiche für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung. Wir stellen außerdem fest, dass diese Zusammenarbeit nicht politisiert werden darf, da dies dem Kampf gegen Kriminalität insgesamt schaden kann. Wir äußern besondere Besorgnis über Umweltkriminalität, die angegangen werden muss.
  30. Wir sind entschlossen, die BRICS-Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung von Korruption zu fördern und unsere Koordinierung in wichtigen Fragen der internationalen Antikorruptionsagenda, einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption, zu stärken. Wir sind entschlossen, unsere Verpflichtung zu erfüllen, und rufen die internationale Gemeinschaft dazu auf, die Zusammenarbeit bei der Verweigerung von Zufluchtsorten für Korruption zu verstärken. Wir begrüßen das Dokument „Formulierung der gemeinsamen Vision und gemeinsamen Aktion der BRICS-Staaten für eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung sowie bei der Wiedererlangung und Rückführung von Vermögenswerten und Erträgen aus Korruption“ und legen Wert darauf, es im Einklang mit unseren nationalen Rahmenbedingungen in die Praxis umzusetzen. Wir begrüßen die Herausgabe der analytischen Notiz zur Vermögensrückführung in BRICS-Ländern durch die Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung (ACWG) und ihre Bemühungen, die Zusammenarbeit zwischen unseren Praktikern bei der Vermögensrückführung zu intensivieren. Wir loben die ACWG auch für die Aktualisierung des Dokuments über die BRICS-Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung, Wissensvermittlung und dem Aufbau von Kapazitäten, das unsere gemeinsamen Erfolge, einschließlich einer Reihe von Experteninitiativen, die in diesem Jahr durchgeführt wurden, bewertet und einen Weg in diesem prioritären Bereich aufzeigt.
  31. Wir erkennen das enorme Potenzial der IKT an, die digitale Kluft zu überbrücken und so sozioökonomisches Wachstum und Entwicklung zu fördern. Wir erkennen auch die Herausforderungen und Gefahren an, die aus dem digitalen Bereich stammen oder in ihm entstehen. Wir fordern einen umfassenden, ausgewogenen und objektiven Ansatz für die Entwicklung und Sicherheit von IKT-Produkten und -Systemen sowie für die Entwicklung und Umsetzung weltweit kompatibler gemeinsamer Regeln und Standards für die Sicherheit der Lieferkette. Wir sind besorgt über die zunehmende Häufigkeit und Raffinesse der böswilligen Nutzung von IKT. In diesem Zusammenhang betonen wir die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung der Nutzung von IKT für kriminelle Zwecke und freuen uns daher auf die Annahme des Entwurfs des UN-Übereinkommens gegen Cyberkriminalität auf der 79. Tagung der UN-Generalversammlung. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung bestimmter, mittels Informations- und Kommunikationstechnologiesystemen begangener Straftaten und zur Erhebung, Sicherung und zum Austausch von Beweismitteln in elektronischer Form bei schweren Straftaten. Wir sind außerdem der Ansicht, dass technische Hilfe und Kapazitätsaufbau von grundlegender Bedeutung sind, um die Ressourcen, Fähigkeiten, Richtlinien und Institutionen zu entwickeln, die erforderlich sind, um die Sicherheit der Staaten zu erhöhen und gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit der IKT zu verbessern und die digitale Transformation der Staaten zu beschleunigen, wobei die Interessen und Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders berücksichtigt werden sollten. Wir unterstreichen die führende Rolle der Vereinten Nationen bei der Förderung des Dialogs zur Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses für die Sicherheit von und den Einsatz von IKT, einschließlich Diskussionen über die Entwicklung eines universellen Rechtsrahmens in diesem Bereich und die Weiterentwicklung und Umsetzung allgemein vereinbarter Normen, Regeln und Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes Verhalten von Staaten beim Einsatz von IKT. Wir würdigen die laufende Arbeit der OEWG der Vereinten Nationen zur Sicherheit von und zur Förderung der wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenarbeit für eine gerechte globale Entwicklung und sind gegen unilaterale Handlungen, die die internationale Kooperation auf diesem Gebiet oder die Nachhaltigkeit globaler Lieferketten gefährdet.
  32. Wir erkennen die Fortschritte an, die bei der Förderung der BRICS-Zusammenarbeit gemäß dem Fahrplan für die praktische Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Sicherheit bei der Nutzung von IKT und seinem Fortschrittsbericht erzielt wurden, einschließlich der Einrichtung und weiteren Operationalisierung des BRICS-Verzeichnisses der Kontaktstellen für die pragmatische Zusammenarbeit zwischen nationalen Stellen, die für die Reaktion auf IKT-Vorfälle zuständig sind, als vertrauensbildende Maßnahme. Wir betonen, wie wichtig es ist, Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen den BRICS-Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der Sicherheit bei der Nutzung von IKT zu schaffen. Wir erkennen auch die Notwendigkeit an, die praktische Zusammenarbeit innerhalb der BRICS-Staaten durch die Aktivitäten der BRICS-Arbeitsgruppe für Sicherheit bei der Nutzung von IKT voranzutreiben.
  33. Wir sind zutiefst besorgt über die exponentielle Ausbreitung und Verbreitung von Desinformation, Fehlinformationen, einschließlich der Verbreitung falscher Erzählungen und gefälschter Nachrichten, sowie von Hassreden, insbesondere auf digitalen Plattformen, die Radikalisierung und Konflikte schüren. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur Souveränität der Staaten und betonen gleichzeitig die Bedeutung der Informationsintegrität und der Gewährleistung des freien Flusses und des öffentlichen Zugangs zu genauen, faktenbasierten Informationen, einschließlich der Meinungs- und Redefreiheit sowie der digitalen und Medienkompetenz, um eine sinnvolle Konnektivität im Einklang mit dem geltenden nationalen und internationalen Recht zu ermöglichen.

Förderung der wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenarbeit für eine gerechte globale Entwicklung

  1. Unter Hinweis auf die Erklärung von Johannesburg II aus dem Jahr 2023 bekräftigen wir unsere feste Überzeugung, dass die multilaterale Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung ist, um die Risiken zu begrenzen, die sich aus der geopolitischen und geoökonomischen Fragmentierung ergeben, und verpflichten uns, die Bemühungen in Bereichen von gemeinsamem Interesse zu intensivieren, unter anderem Handel, Armutsbekämpfung und Hungersenkung, nachhaltige Entwicklung, einschließlich des Zugangs zu Energie, Wasser und Nahrungsmitteln, Treibstoff und Düngemitteln, sowie Minderung der Auswirkungen des Klimawandels und Anpassung an diese, Bildung und Gesundheit, einschließlich Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion.
  2. Wir betonen, wie wichtig die vollständige Umsetzung der auf der Dritten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung im Jahr 2015 angenommenen Aktionsagenda von Addis Abeba und die wirksame Beteiligung der Entwicklungsländer an der Vierten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung ist, die vom 30. Juni bis 3. Juli 2025 in Spanien stattfinden wird. Wir rufen die Industrieländer auf, ihre Verpflichtung zur Entwicklungsfinanzierung einzuhalten und ihre Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in verschiedenen Entwicklungsbereichen zu fördern, darunter Besteuerung, Verschuldung, Handel, öffentliche Entwicklungshilfe, Technologietransfer und die Reform der internationalen Finanzarchitektur.
  3. Wir unterstreichen die Notwendigkeit, die derzeitige internationale Finanzarchitektur zu reformieren, um die globalen finanziellen Herausforderungen zu bewältigen, einschließlich der globalen wirtschaftlichen Governance, um die internationale Finanzarchitektur integrativer und gerechter zu gestalten.
  4. Wir stellen fest, dass die hohe Verschuldung in einigen Ländern den fiskalischen Spielraum einschränkt, der zur Bewältigung der anhaltenden Entwicklungsherausforderungen erforderlich ist, die durch Spillover-Effekte externer Schocks, insbesondere durch Schwankungen in der Finanz- und Geldpolitik in einigen fortgeschrittenen Volkswirtschaften sowie durch die inhärenten Probleme der internationalen Finanzarchitektur, verschärft werden. Hohe Zinssätze und strengere Finanzierungsbedingungen verschlimmern die Schuldenanfälligkeit in vielen Ländern. Wir sind der Ansicht, dass die internationale Verschuldung angemessen und ganzheitlich angegangen werden muss, um die wirtschaftliche Erholung und eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, wobei die Gesetze und internen Verfahren jedes Landes zu berücksichtigen sind und eine nachhaltige Auslandsverschuldung und finanzpolitische Umsicht einhergehen müssen. Wir erkennen die Notwendigkeit an, die Schuldenanfälligkeit sowohl von Ländern mit niedrigem als auch mit mittlerem Einkommen auf wirksame, umfassende und systematische Weise anzugehen. Eines der Instrumente, um gemeinsam gegen die Schuldenanfälligkeit vorzugehen, ist unter anderem die vorhersehbare, geordnete, zeitnahe und koordinierte Umsetzung des Gemeinsamen Rahmens der G20 für die Schuldenbehandlung unter Beteiligung offizieller bilateraler Gläubiger, privater Gläubiger und multilateraler Entwicklungsbanken (MDBs) im Einklang mit dem Grundsatz des gemeinsamen Handelns und der gerechten Lastenverteilung.
  5. Wir erkennen an, dass der Einsatz von Mischfinanzierungen ein wirksames Mittel ist, um privates Kapital für die Finanzierung von Infrastrukturprojekten zu mobilisieren. Wir nehmen die wichtige Rolle der multilateralen Entwicklungsbanken und Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, insbesondere der nationalen Entwicklungsbanken, bei der institutionellen Ausweitung des Einsatzes von Mischfinanzierung und anderen Instrumenten zur Kenntnis, wodurch sie zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Einklang mit den länderspezifischen Bedürfnissen und Prioritäten beitragen. Zu diesem Zweck loben wir die Arbeit der BRICS-Taskforce für öffentlich-private Partnerschaften und Infrastruktur und befürworten ihren technischen Bericht über Mischfinanzierung von Infrastrukturprojekten.
  6. Wir erkennen die Schlüsselrolle der Neuen Entwicklungsbank (NDB) bei der Förderung der Infrastruktur und der nachhaltigen Entwicklung ihrer Mitgliedsländer an. Wir unterstützen die weitere Entwicklung der NDB und die Verbesserung der Corporate Governance und der operativen Effizienz im Hinblick auf die Erfüllung der allgemeinen Strategie der NDB für 2022-2026. Wir unterstützen die NDB bei der kontinuierlichen Ausweitung von Finanzierungen in Landeswährung und der Stärkung von Innovationen bei Investitions- und Finanzierungsinstrumenten. Wir ermutigen die Bank, sich an mitglieder- und nachfrageorientierten Grundsätzen zu orientieren und innovative Finanzierungsmechanismen einzusetzen, um Finanzmittel aus diversifizierten Quellen zu mobilisieren. In diesem Zusammenhang würdigen wir die Initiative zur Schaffung einer neuen Investitionsplattform, um die bestehende institutionelle Infrastruktur der NDB zu nutzen und den Investitionsfluss in die Länder der BRICS und des Globalen Südens zu fördern. Wir unterstützen den Ausbau des Kapazitätsaufbaus und des Wissensaustauschs, unter anderem durch den Aufbau von Synergien mit Wissensquellen aus Entwicklungsländern, die Unterstützung der Mitgliedsländer bei der Verwirklichung der SDGs und die weitere Verbesserung der Effizienz und Effektivität zur Erfüllung ihres Mandats mit dem Ziel, eine führende multilaterale Entwicklungsinstitution für die am wenigsten entwickelten Länder zu sein. Wir kommen überein, die Neue Entwicklungsbank gemeinsam zu einer neuen Art von MEB des 21. Jahrhunderts zu entwickeln. Wir fordern die Bank auf, ihren Zweck und ihre Aufgaben im Einklang mit der Satzung der Neuen Entwicklungsbank in fairer und nichtdiskriminierender Weise zu erfüllen.
  7. Wir begrüßen den Fokus des BRICS-Interbank-Kooperationsmechanismus (ICM) auf die Erleichterung und Ausweitung innovativer Finanzpraktiken und -ansätze für Projekte und Programme, einschließlich der Suche nach akzeptablen Finanzierungsmechanismen in Landeswährung. Wir begrüßen einen kontinuierlichen Dialog zwischen dem ICM und der NDB.
  8. Wir erkennen die wichtige Rolle der BRICS-Länder bei der Zusammenarbeit zur Bewältigung von Risiken und Herausforderungen für die Weltwirtschaft bei der Erreichung einer globalen Erholung und nachhaltigen Entwicklung an. Wir bekräftigen unser Engagement für eine bessere Koordinierung der makroökonomischen Politik, eine Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und die Arbeit an einer starken, nachhaltigen, ausgewogenen und integrativen wirtschaftlichen Erholung. Wir betonen die Bedeutung der fortgesetzten Umsetzung der Strategie für die BRICS-Wirtschaftspartnerschaft 2025 in allen relevanten Ministerien und Arbeitsgruppen.
  9. Wir bekräftigen unser Engagement für die Verbesserung der finanziellen Zusammenarbeit innerhalb der BRICS. Wir erkennen die weitreichenden Vorteile schnellerer, kostengünstiger, effizienterer, transparenter, sicherer und inklusiver grenzüberschreitender Zahlungsinstrumente an, die auf dem Prinzip der Minimierung von Handelshemmnissen und des diskriminierungsfreien Zugangs basieren. Wir begrüßen die Verwendung lokaler Währungen bei Finanztransaktionen zwischen BRICS-Ländern und ihren Handelspartnern. Wir ermutigen zur Stärkung von Korrespondenzbankennetzen innerhalb der BRICS und zur Ermöglichung von Abwicklungen in lokalen Währungen im Einklang mit der BRICS-Initiative für grenzüberschreitende Zahlungen (BCBPI), die freiwillig und unverbindlich ist, und freuen uns auf weitere Diskussionen in diesem Bereich, auch in der BRICS-Arbeitsgruppe für Zahlungen.
  10. Wir erkennen die Bedeutung der Untersuchung der Machbarkeit einer Verbindung der Finanzmarktinfrastruktur der BRICS-Länder an. Wir vereinbaren, die Machbarkeit der Einrichtung einer unabhängigen grenzüberschreitenden Abwicklungs- und Verwahrinfrastruktur, BRICS Clear, einer Initiative zur Ergänzung der bestehenden Finanzmarktinfrastruktur, sowie einer unabhängigen Rückversicherungskapazität der BRICS, einschließlich der BRICS (Re)Insurance Company, mit Beteiligung auf freiwilliger Basis, zu erörtern und zu untersuchen.
  11. Wir beauftragen unsere Finanzminister und Zentralbankgouverneure, sich gegebenenfalls weiterhin mit der Frage der lokalen Währungen, Zahlungsinstrumente und -plattformen zu befassen und uns bis zur nächsten Präsidentschaft Bericht zu erstatten.
  12. Wir erkennen an, dass das BRICS-Kontingentreserveabkommen (CRA) ein wichtiger Mechanismus ist, um kurzfristigen Zahlungsbilanzdruck zu verhindern und die Finanzstabilität weiter zu stärken. Wir sprechen uns nachdrücklich für die Verbesserung des CRA-Mechanismus durch die Berücksichtigung alternativer zulässiger Währungen aus und begrüßen den Abschluss der Änderungen an den CRA-Dokumenten. Wir würdigen den erfolgreichen Abschluss des 7. CRA-Testlaufs und der fünften Ausgabe des BRICS-Wirtschaftsberichts unter dem Titel „BRICS-Volkswirtschaften in einem Umfeld höherer Zinsen“.
  13. Wir würdigen die Ergebnisse der ersten grenzüberschreitenden BRICS-Übungen zum Rapid Information Security Channel (BRISC), die die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors der BRICS-Länder gegenüber Cyberangriffen weiter stärken würden.
  14. Wir betonen, dass sichere, widerstandsfähige, stabile, effektive und offene Lieferketten für eine nachhaltige Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind. In Anerkennung der Rolle der BRICS-Mitglieder als weltweit größte Produzenten von natürlichen Ressourcen unterstreichen wir die Bedeutung einer verstärkten Zusammenarbeit der BRICS-Mitglieder über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg und vereinbaren, gemeinsame Maßnahmen zu ergreifen, um einseitigen protektionistischen Maßnahmen entgegenzutreten, die nicht mit den bestehenden WTO-Bestimmungen vereinbar sind.
  15. Angesichts des rasanten Digitalisierungsprozesses aller Aspekte des menschlichen Lebens im 21. Jahrhundert unterstreichen wir die Schlüsselrolle von Daten für die Entwicklung und die Notwendigkeit, das Engagement innerhalb der BRICS zu intensivieren, um dieses Problem anzugehen. Wir betonen, dass eine faire, integrative und gerechte Datenverwaltung von entscheidender Bedeutung ist, um Entwicklungsländer in die Lage zu versetzen, die Vorteile der digitalen Wirtschaft und der aufkommenden Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz, zu nutzen. Wir fordern die Gestaltung eines fairen und gerechten globalen Rahmens für die Datenverwaltung, einschließlich grenzüberschreitender Datenflüsse, um die Grundsätze der Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übertragung von Daten zu regeln, die Interoperabilität der datenpolitischen Rahmenbedingungen auf allen Ebenen sicherzustellen und die monetären und nichtmonetären Vorteile von Daten mit den Entwicklungsländern zu teilen.
  16. Wir betonen, dass der elektronische Handel zu einem wichtigen Motor des globalen Wirtschaftswachstums geworden ist, der den internationalen Handel mit Waren und Dienstleistungen fördert, ausländische Investitionsströme und erleichtert Innovationen. Wir sind entschlossen, das Vertrauen in den elektronischen Handel weiter zu stärken und einen umfassenden Schutz der Rechte der am elektronischen Handel Beteiligten zu gewährleisten, indem wir die Zusammenarbeit bei der Nutzung digitaler Technologien zum Schutz der Verbraucherrechte intensivieren, Instrumente zur Online-Streitbeilegung erforschen und ein günstiges Umfeld für den Eintritt von Unternehmen in globale Märkte schaffen sowie Meinungen zum Thema Handel mit Produkten von geringem Wert über den grenzüberschreitenden elektronischen Handel austauschen.
  17. Wir sind uns einig, dass die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten und der ungehinderte Handel mit Agrarprodukten zusammen mit der inländischen Produktion von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung der Ernährungssicherheit und der Existenzgrundlagen sind, insbesondere für einkommensschwache oder ressourcenarme Landwirte sowie für Entwicklungsländer, die Nettoimporteure von Nahrungsmitteln sind. Wir erkennen die Bemühungen zur Unterstützung von Kleinbauern als wichtigen Bestandteil des nationalen Landwirtschaftssystems an. Wir begrüßen die Konferenz über Ernährungssicherheit und nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung, die am 27. und 28. Juni 2024 in Moskau stattfand, und freuen uns auf den bevorstehenden Globalen Gipfel für Ernährungssicherheit, der vom 26. bis 28. November 2024 in Abu Dhabi stattfinden wird. Wir bekräftigen die Notwendigkeit, ein faires Agrarhandelssystem zu entwickeln und eine widerstandsfähige und nachhaltige Landwirtschaft zu verwirklichen. Wir verpflichten uns, Störungen zu minimieren und einen regelbasierten Handel mit Agrarprodukten und Düngemitteln zu fördern, um einen kontinuierlichen Fluss von Nahrungsmitteln und wesentlichen Betriebsmitteln für die landwirtschaftliche Produktion zu gewährleisten, die von unangemessenen restriktiven wirtschaftlichen Maßnahmen ausgenommen werden sollten, die nicht mit den WTO-Regeln vereinbar sind, einschließlich solcher, die Erzeuger und Exporteure von Agrarprodukten sowie Unternehmensdienstleistungen im Hinblick auf internationale Lieferungen betreffen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Initiative der russischen Seite, eine Handelsplattform für Getreide (Rohstoffe) innerhalb der BRICS (die BRICS-Getreidebörse) einzurichten und diese anschließend weiterzuentwickeln, einschließlich der Ausweitung auf andere landwirtschaftliche Sektoren.
  18. Wir erkennen die Wirksamkeit der Sonderwirtschaftszonen (SEZ) der BRICS-Länder als bewährtes Instrument für die Handels- und Industriezusammenarbeit und die Erleichterung der Produktion an, unter anderem in den High-Tech-Sektoren der Wirtschaft, in der IT und bei IT-gestützten Dienstleistungen, im Tourismus, in der Hafen- und Verkehrsinfrastruktur, bei der Entwicklung und Vermarktung von Technologien sowie bei der Herstellung neuer Arten von Mehrwertprodukten. Wir erkennen auch an, dass Sonderwirtschaftszonen immense Möglichkeiten zur Förderung zusätzlicher Investitionen in vorrangigen Bereichen der wirtschaftlichen Entwicklung bieten. Wir begrüßen die Einrichtung eines Forums für die Zusammenarbeit der BRICS-Länder in Bezug auf Sonderwirtschaftszonen. Wir vereinbaren die Durchführung praxisorientierter Aktivitäten, einschließlich des Austauschs bewährter Verfahren zur Umsetzung von Standards und Methoden für die Verwaltung von Sonderwirtschaftszonen.
  19. Wir erkennen an, dass der Sektor der kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen ein bewährter Motor für Wirtschaftswachstum ist, der eine Steigerung der Gesamtarbeitsproduktivität, der Haushaltseinkommen und der Qualität von Waren und Dienstleistungen ermöglicht. Wir beabsichtigen, bewährte Verfahren zur Unterstützung von, unter anderem durch digitale Dienste und Plattformen, die auf die Vereinfachung von Geschäftsabläufen abzielen. Wir erkennen an, wie wichtig es ist, bestehende Wertschöpfungsketten, die unter Beteiligung von KKMU geschaffen wurden, aufrechtzuerhalten und neue Kooperationsbeziehungen für KKMU, insbesondere im Hightech- und Innovationsbereich, innerhalb der BRICS aufzubauen.
  20. Wir erkennen an, dass die Partnerschaft für die Neue Industrielle Revolution (PartNIR) als Leitplattform für die BRICS-Zusammenarbeit im Rahmen der Neuen Industriellen Revolution dient, um Interessen, Herausforderungen und Chancen in der sich rasch entwickelnden Industrielandschaft und beim Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Industrie zu ermitteln und die Kontinuität der industriellen Zusammenarbeit der BRICS in einem strukturierten Rahmen für eine nachhaltige Zusammenarbeit sicherzustellen. Wir schätzen die Bemühungen des BRICS PartNIR Innovation Center (BPIC) bei der Organisation von Veranstaltungen wie dem BRICS-Forum zu PartNIR 2024, dem BRICS-Wettbewerb für industrielle Innovation 2024, der BRICS-Ausstellung zur Neuen Industriellen Revolution 2024 und den BPIC-Schulungsprogrammen und ermutigen alle BRICS-Länder, sich aktiv an den oben genannten Veranstaltungen zu beteiligen. Wir schätzen die Bemühungen des BRICS-Startup-Forums bei der Umsetzung von Startup-Projekten, die im Zeitalter der Neuen Industriellen Revolution eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Innovation und Wirtschaftswachstum spielen. Wir freuen uns darauf, die Zusammenarbeit mit den BRICS-Ländern zu vertiefen, um an zukünftigen Veranstaltungen und Aktivitäten des BRICS-Startup-Forums teilzunehmen. Wir nehmen die Vereinbarung zur Kenntnis, das BRICS-Zentrum für industrielle Kompetenzen in Zusammenarbeit mit der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) zu gründen, um gemeinsam die Entwicklung von Industrie 4.0-Fähigkeiten in den BRICS-Ländern zu unterstützen und Partnerschaften und eine höhere Produktivität in der neuen industriellen Revolution zu fördern. Wir unterstützen die Entscheidung der PartNIR-Beratungsgruppe, sieben Arbeitsgruppen einzurichten, darunter zu den Themen Chemische Industrie, Bergbau und Metalle, digitale Transformation der Industrie, KMU, intelligente Fertigung und Robotik, Photovoltaikindustrie, Medizinprodukte und Pharmazie.
  21. In Anerkennung der Bedeutung der Schaffung einer befähigenden, integrativen und sicheren digitalen Wirtschaft und der Tatsache, dass die digitale Konnektivität eine wesentliche Voraussetzung für den digitalen Wandel sowie für das soziale und wirtschaftliche Wachstum ist, betonen wir die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen den BRICS-Ländern zu stärken. Wir erkennen auch an, dass neue Technologien wie 5G, Satellitensysteme, terrestrische und nicht-terrestrische Netzwerke das Potenzial haben, die Entwicklung der digitalen Wirtschaft zu beschleunigen. Wir erkennen an, dass eine belastbare, sichere, integrative und interoperable digitale öffentliche Infrastruktur das Potenzial hat, Dienstleistungen in großem Maßstab bereitzustellen und die sozialen und wirtschaftlichen Möglichkeiten für alle zu verbessern. Wir ermutigen die BRICS-Mitglieder, die Möglichkeit gemeinsamer Aktivitäten im Bereich der digitalen Infrastruktur zu prüfen, um die Integrität, Stabilität der Funktionsweise und Sicherheit der nationalen Segmente des Internets zu gewährleisten und dabei die nationalen Rechtsrahmen in Bezug auf alle Aspekte der Internetnutzung, einschließlich der Sicherheitsaspekte, zu respektieren. Wir stellen fest, dass der Dialog innerhalb der BRICS-Staaten weiter ausgebaut werden muss, um das enorme Potenzial der IKT zu erschließen und den Austausch von Strategien und Dialoge über künstliche Intelligenz (KI) zu fördern, mit dem Ziel, einen wirksamen globalen Governance-Rahmen auf der Grundlage eines breiten Konsenses zu schaffen, um die Volkswirtschaften anzukurbeln und die Risiken einer böswilligen Nutzung, von Fehlinformationen, Datenschutzverletzungen, Vorurteilen und Diskriminierung, die sich aus solchen Technologien ergeben, zu mindern, und einen auf den Menschen ausgerichteten, entwicklungsorientierten, integrativen und nachhaltigen Ansatz zu wahren, mit dem Ziel, das Leben der Menschen zu verbessern und die digitale Kluft, insbesondere zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, zu überbrücken.
  22. In der Erkenntnis, dass der rasche technologische Wandel, einschließlich des raschen Fortschritts der künstlichen Intelligenz, das Potenzial hat, weltweit neue Möglichkeiten für die sozioökonomische Entwicklung zu schaffen, ermutigen wir zu mehr internationalen Diskussionen, unterstützen die Vereinten Nationen dabei, eine wichtige Rolle in der globalen KI-Governance zu spielen, und begrüßen die Resolution A/RES/78/311 der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit dem Titel „Enhancing International Cooperation on Capacity-Building of Artificial Intelligence“, die im Konsens angenommen wurde. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den BRICS-Staaten, um Entwicklungsländer beim Aufbau von Kapazitäten im Bereich der künstlichen Intelligenz zu unterstützen. Wir ermutigen zu Konsultationen zum Thema KI, unter anderem durch die etablierte Studiengruppe für KI des BRICS-Instituts für Future Networks (BIFN).
  23. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die Arbeit des BIFN und ermutigen alle BRICS-Mitglieder, nationale Zweigstellen zu benennen. Unter Hinweis auf den Beschluss zur Einrichtung von vier Studiengruppen im Rahmen des BIFN-Rates und in Anbetracht der Diskussion über deren Entwurf der Terms of References Wir ermutigen die BRICS-Mitglieder, sich in dieser Hinsicht aktiv zu beteiligen, soweit dies angebracht ist. Wir ermutigen die Studiengruppen, ihre Arbeit aufzunehmen, und würdigen die anhaltenden Bemühungen der Fokusgruppe für die BRICS-Plattform für digitale öffentliche Güter, die im Rahmen der BRICS-Arbeitsgruppe für IKT eingerichtet wurde.
  24. Während wir die grundlegende Rolle des Zugangs zu Energie bei der Erreichung der SDGs betonen und die dargelegten Risiken für die Energiesicherheit zur Kenntnis nehmen, betonen wir die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den BRICS-Ländern als wichtige Produzenten und Verbraucher von Energieprodukten und -dienstleistungen im Hinblick auf faire, integrative, nachhaltige, gerechte und ausgewogene Energiewende. Wir sind der Ansicht, dass Energiesicherheit, Zugang zu Energie und Energiewende wichtig sind und unter Berücksichtigung der vollständigen und wirksamen Umsetzung des UNFCCC und seines Pariser Abkommens in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen müssen. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, ein freies, offenes, faires, nichtdiskriminierendes, transparentes, inklusives und berechenbares internationales Umfeld für den Energiehandel und Investitionen zu fördern, und vereinbaren, die technologische Zusammenarbeit zu vertiefen. Wir betonen die Notwendigkeit widerstandsfähiger globaler Lieferketten und einer stabilen, vorhersehbaren Energienachfrage, um den universellen Zugang zu erschwinglichen, zuverlässigen, nachhaltigen und modernen Energiequellen zu ermöglichen und die nationale, globale und regionale Energiesicherheit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang verurteilen wir auch nachdrücklich alle terroristischen Anschläge gegen kritische grenzüberschreitende Energieinfrastrukturen und fordern eine offene und unvoreingenommene Herangehensweise bei der Untersuchung solcher Vorfälle.
  25. Wir bekräftigen, dass die nationalen Gegebenheiten, einschließlich der klimatischen und natürlichen Bedingungen, der Struktur der Volkswirtschaft und des Energiemixes sowie der besonderen Umstände der Entwicklungsländer, deren Wirtschaft stark vom Einkommen oder Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit zusammenhängender energieintensiver Produkte abhängt, berücksichtigt werden müssen, um gerechte Energiewende zu erreichen. Wir sind der Ansicht, dass die effiziente Nutzung aller Energiequellen für gerechte Energiewende hin zu flexibleren, widerstandsfähigeren und nachhaltigeren Energiesystemen von entscheidender Bedeutung ist, und in diesem Zusammenhang halten wir am Grundsatz der Technologieneutralität fest, d. h. an der Nutzung aller verfügbaren Brennstoffe, Energiequellen und Technologien zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf fossile Brennstoffe mit Emissionsminderungs- und Entfernungstechnologien, Biokraftstoffe, Erdgas und Flüssiggas, Wasserstoff und seine Derivate, einschließlich Ammoniak, Kernenergie und erneuerbare Energien usw.
  26. Wir fordern, dass Industrieländer den Entwicklungsländern angemessene, vorhersehbare und zugängliche Finanzmittel für die gerechte Energiewende bereitstellen, im Einklang mit den Grundsätzen der CBDR-RC. Wir betonen, dass neue industrielle Entwicklungsmodelle im Zusammenhang mit der Energiewende enorme Investitionen in bestehende und neue Infrastrukturen erfordern würden.
  27. Wir lehnen einseitige, strafende und diskriminierende protektionistische Maßnahmen, die nicht mit dem Völkerrecht vereinbar sind, unter dem Vorwand von Umweltbelangen ab, wie z. B. einseitige und diskriminierende CO2-Grenzausgleichsmechanismen (CBAMs), Sorgfaltspflichten, Steuern und andere Maßnahmen, und bekräftigen unsere volle Unterstützung für die Forderung der COP28, einseitige Handelsmaßnahmen auf der Grundlage von Klima- oder Umweltaspekten zu vermeiden. Wir lehnen auch einseitige protektionistische Maßnahmen ab, die die globalen Liefer- und Produktionsketten absichtlich stören und den Wettbewerb verzerren.
  28. Wir begrüßen die laufende Zusammenarbeit im Rahmen der BRICS-Plattform für Energieforschung, einschließlich der Veröffentlichung des BRICS-Berichts „Just Energy Transition Report“, und nehmen mit Anerkennung den 6. BRICS-Jugend-Energiegipfel zur Kenntnis, der vom 27. bis 28. September 2024 in Moskau stattfand.
  29. Wir erkennen die wichtige Rolle der Kohlenstoffmärkte als eine der Triebfedern des Klimaschutzes an und ermutigen zu einer verstärkten Zusammenarbeit und zum Erfahrungsaustausch in diesem Bereich. Wir lehnen einseitige Maßnahmen ab, die unter dem Vorwand von Klima- und Umweltbelangen eingeführt werden, und bekräftigen unser Engagement für eine bessere Koordinierung in diesen Fragen. Wir begrüßen die Annahme der Absichtserklärung zur BRICS-Partnerschaft für Kohlenstoffmärkte als Plattform für den Austausch von Wissen, Erfahrungen und Fallstudien über die Entwicklung von Kohlenstoffmärkten und die Erörterung der potenziellen Zusammenarbeit innerhalb der BRICS-Staaten auf den Kohlenstoffmärkten, um Meinungen über eine mögliche Zusammenarbeit gemäß Artikel 6 des Pariser Abkommens zwischen den BRICS-Staaten auszutauschen.
  30. Wir begrüßen die Einrichtung der Kontaktgruppe für Klimawandel und nachhaltige Entwicklung durch die Umweltminister der BRICS-Staaten am 28. Juni 2024 in Nischni Nowgorod und die Annahme des Rahmens für Klimawandel und nachhaltige Entwicklung beim hochrangigen Dialog über Klimawandel (30. August 2024, Moskau). Wir freuen uns darauf, die BRICS-Klimaforschungsplattform (BCRP) einzurichten, um den wissenschaftlichen und fachlichen Austausch von Ansichten, Wissen und bewährten Verfahren der Gruppe zu fördern.
  31. Wir betonen die dringende Notwendigkeit aktiver Projekte zur Klimaanpassung, die über Forschung und Prognosen hinausgehen und zur Umsetzung praktischer Lösungen führen, indem sie erneuerbare Energien, nachhaltige Finanzierung, emissionsarme Technologien und Investitionen in nachhaltige Entwicklung fördern, und betonen gleichzeitig die Bedeutung kollektiven Handelns und internationaler Zusammenarbeit, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu bekämpfen und integrative, gerechte Klimainitiativen zu gewährleisten.
  32. Da wir über bedeutende Vorkommen einer Vielzahl von Mineralressourcen verfügen, darunter auch kritische, loben wir die Ergebnisse des ersten Treffens der Leiter der geologischen Dienste der BRICS-Staaten und würdigen die gemeinsamen Anstrengungen zur Gründung der BRICS-Geologieplattform als ersten Schritt einer praktischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Geologie und der rationellen Erschließung von Mineralressourcen.
  33. In Anerkennung der Tatsache, dass Umweltprobleme eine zunehmende Bedrohung darstellen, der Wirtschaft enormen Schaden zufügen und die Lebensqualität unserer Bürger beeinträchtigen, begrüßen wir die Bemühungen, die BRICS-Initiative „Saubere Flüsse“ im Rahmen der BRICS-Plattform für umweltverträgliche Technologien (BEST) weiterzuentwickeln. Wir ermutigen zu einer aktiveren Beteiligung junger Menschen an Umweltaktivitäten, da wir es für entscheidend halten, die Umweltkultur und das Umweltwissen in der Bevölkerung, vor allem bei jungen Menschen, zu fördern.
  34. Wir sind uns der entscheidenden Bedeutung der Ozeane für eine nachhaltige Entwicklung und Klimastabilität voll bewusst und erkennen an, dass eine angemessene Planung und Bewirtschaftung sowie eine angemessene Finanzierung, der Aufbau von Kapazitäten und der Transfer und die Entwicklung von Meerestechnologie unerlässlich sind, um den Schutz der Meeresumwelt und die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen und der biologischen Vielfalt zu gewährleisten.
  35. Wir unterstützen den Kimberley-Prozess als einziges globales zwischenstaatliches Zertifikationssystem, das den Handel mit Rohdiamanten reguliert, und betonen unser Engagement, das Eindringen von Konfliktdiamanten in die Märkte zu verhindern, und begrüßen die Einführung der informellen BRICS-Kooperationsplattform unter Beteiligung afrikanischer Diamantenminenstaaten, um den freien Handel mit Rohdiamanten und die nachhaltige Entwicklung der globalen Diamantenindustrie sicherzustellen. Wir begrüßen die Bemühungen der VAE als Vorsitz des Kimberley-Prozesses für 2024. Wir unterstützen Bemühungen, den Umsatz von Edelmetallen innerhalb der BRICS-Staaten auf der Grundlage gemeinsamer Qualitätsstandards zu steigern.
  36. In der Erkenntnis, dass eine entwickelte Verkehrsinfrastruktur, sichere und kostengünstige internationale Transportwege, innovative Technologien und Vorschriften die Handelsströme und den grenzüberschreitenden Personenverkehr erleichtern würden, erkennen wir die Bedeutung der Integration verschiedener Verkehrsträger für ein effizientes und nachhaltiges Verkehrssystem in den BRICS-Staaten an. Wir begrüßen die Ergebnisse des ersten BRICS-Verkehrsministertreffens am 6. Juni 2024 in Sankt Petersburg und freuen uns darauf, den Verkehrsdialog weiter zu fördern, um den Anforderungen aller Beteiligten gerecht zu werden und das Verkehrspotenzial der BRICS-Länder zu steigern, wobei wir bei der Durchführung der Verkehrszusammenarbeit auch die Souveränität und territoriale Integrität aller Mitgliedstaaten respektieren. Wir freuen uns auch darauf, weitere Möglichkeiten zur Einrichtung einer Logistikplattform zu prüfen, um die Transportbedingungen für die multimodale Logistik zwischen den BRICS-Ländern zu koordinieren und zu verbessern.
  37. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die zentrale koordinierende Rolle der Weltgesundheitsorganisation bei der Umsetzung multilateraler internationaler Bemühungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vor Infektionskrankheiten und Epidemien und verpflichten uns, das internationale System zur Prävention, Vorsorge und Reaktion bei Pandemien zu reformieren und zu stärken. Wir erkennen die grundlegende Rolle der primären Gesundheitsversorgung als wichtige Grundlage für die allgemeine Gesundheitsversorgung und die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems sowie für die Prävention und Reaktion auf gesundheitliche Notfälle an. Wir begrüßen die Förderung engerer Beziehungen zwischen den BRICS-Gesundheitseinrichtungen, die für die sanitäre und epidemiologische Gesundheit und das Wohlbefinden, die Prävention, die Vorsorge und die Reaktion auf epidemieanfällige übertragbare Krankheiten und die gesundheitlichen Auswirkungen nach Katastrophen zuständig sind, und ermutigen dazu, weitere Möglichkeiten für den Wissensaustausch, den Austausch von Fachwissen und die Durchführung gemeinsamer Projekte im Gesundheitssektor zu erkunden.
  38. Wir erkennen an, dass die BRICS-Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Tuberkulose (TB) und Antibiotikaresistenzen (AMR) sowie bei der Stärkung der Kapazitäten zur Prävention übertragbarer Krankheiten und anderer Gesundheitsprobleme wie nicht übertragbarer Krankheiten, Forschung und Entwicklung, Erfahrungsaustausch, einschließlich traditioneller Medizinsysteme, digitaler Gesundheit, Nuklearmedizin und radiopharmazeutischer Wissenschaft, mit besonderem Schwerpunkt auf der Stärkung der radiopharmazeutischen Lieferkette und der Verbesserung der Isotopenproduktion, sowie die Förderung der Entwicklung fortschrittlicher digitaler Lösungen, einen wichtigen Beitrag zu den einschlägigen internationalen Bemühungen leisten.
  39. Wir unterstützen die Initiativen des BRICS R&D Vaccine Center, die Weiterentwicklung des BRICS Integrated Early Warning System zur Verhinderung von Massenrisiken durch Infektionskrankheiten und die Arbeit des BRICS TB Research Network. Wir begrüßen die Ergebnisse der 79. Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGA) High-Level Meeting on AMR, das sich zu einer Reihe klarer Ziele und Maßnahmen verpflichtet hat, darunter die Reduzierung der geschätzten 4,95 Millionen Todesfälle pro Jahr im Zusammenhang mit bakterieller Antibiotikaresistenz (AMR) um 10 % bis 2030. Wir äußern unsere Besorgnis über die wachsende Bedrohung durch AMR für alle Wirtschaftssektoren, insbesondere das Gesundheitswesen, und halten die Durchführung der ersten BRICS-Konferenz über AMR im Mai 2024 für zeitgemäß.
  40. Unter Hinweis auf das bedeutende Potenzial der BRICS-Länder im Bereich der Nuklearmedizin begrüßen wir den Beschluss, eine BRICS-Arbeitsgruppe für Nuklearmedizin einzurichten. Wir nehmen die erfolgreiche Durchführung des ersten BRICS-Forums für Nuklearmedizin vom 20. bis 21. Juni 2024 in St. Petersburg und die Veröffentlichung des BRICS-Überblicks über bewährte Verfahren in der Nuklearmedizin zur Kenntnis.
  41. Wir begrüßen die Veröffentlichung der ersten Ausgabe des BRICS-Gesundheitsjournals und nehmen die Gründung der BRICS-Ärztekammer zur Kenntnis. Wir unterstützen die Gründung des BRICS-Netzwerks der Institute für öffentliche Gesundheit – einer Plattform für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zur Stärkung und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.
  42. Wir freuen uns auf eine verstärkte BRICS-Zusammenarbeit, unter anderem durch etablierte Mechanismen bei Satellitenanwendungen für die Fernerkundung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der BRICS-Länder, auch zur Unterstützung der Bekämpfung des Klimawandels, der Katastrophenvorsorge und von Frühwarnsystemen. Wir ermutigen zur Stärkung des interinstitutionellen Dialogs, um Kooperationsmöglichkeiten bei der friedlichen Erforschung und Nutzung des Weltraums weiter zu erkunden, und begrüßen in diesem Zusammenhang die Erklärung der Leiter der BRICS-Raumfahrtagenturen.
  43. In Anerkennung des enormen touristischen Potenzials der BRICS-Länder begrüßen wir die Ergebnisse des ersten BRICS-Tourismusforums, das am 20. und 21. Juni 2024 in Moskau stattfand. Wir verpflichten uns, die Verbindungen zwischen den Menschen weiter zu stärken, die Zusammenarbeit zwischen mehreren Interessengruppen zu verbessern und gemeinsame Projekte im Tourismusbereich zu entwickeln. Wir begrüßen die Annahme des Fahrplans für die BRICS-Tourismuszusammenarbeit, der darauf abzielt, den touristischen Austausch zu erleichtern, Kompetenzen zu entwickeln, nachhaltigen Tourismus zu fördern und touristische Dienstleistungen zu digitalisieren.
  44. Wir bekräftigen unser Engagement, die Zusammenarbeit im Bereich des Wettbewerbsrechts und der Wettbewerbspolitik zwischen den BRICS-Ländern weiter voranzutreiben und auszubauen, um zur nachhaltigen Entwicklung der Märkte, zur wirksamen Bekämpfung wettbewerbswidriger grenzüberschreitender Praktiken und zur Förderung eines gesunden Marktumfelds beizutragen. Wir würdigen die Rolle der Aktivitäten des Internationalen Zentrums für Wettbewerbsrecht und -politik der BRICS-Staaten bei der Schaffung und dem Austausch von Wissen unter den Wettbewerbsbehörden der BRICS-Staaten und die Bedeutung der Gewährleistung der günstigsten Bedingungen für die wettbewerbsrechtliche Entwicklung der BRICS-Volkswirtschaften und der Arbeit an der Beseitigung von Monopolbarrieren in sozial wichtigen Märkten. Wir begrüßen die Durchführung der 9. Internationalen Wettbewerbskonferenz der BRICS-Staaten im Jahr 2025 in Südafrika.
  45. Wir begrüßen die kontinuierliche Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den BRICS-Ländern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf weitere Diskussionen über das Abkommen über gegenseitige Amtshilfe und die Unterzeichnung des BRICS-Aktionsplans für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte durch die BRICS-Zollverwaltungen zur gegenseitigen Anerkennung ihrer jeweiligen Programme für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte. Eine solche Zusammenarbeit ermöglicht die Aufnahme neuer Länder und ihre Einführung in den etablierten Prozess, den Aufbau von Kapazitäten, die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung und die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Zollausbildungszentren der BRICS-Staaten, um gemeinsame Zollausbildungsmaßnahmen durchzuführen und BRICS-Kompetenzzentren und die damit verbundenen Online-Plattformen einzurichten.
  46. In Anerkennung der Bedeutung einer weiteren Verbesserung und Institutionalisierung der BRICS-Steuerzusammenarbeit begrüßen wir die Annahme des BRICS-Steuerbehörden-Governance-Rahmens als wichtigen Schritt hin zu einer systematischen und konsequenten Steuerzusammenarbeit zwischen den BRICS-Ländern.
  47. Wir begrüßen die Resolution 78/230 der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Förderung einer integrativen und wirksamen internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich bei den Vereinten Nationen. Wir würdigen das Engagement und den Einsatz bei der Ausarbeitung der Terms of Reference für ein Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich (UNFCITC) durch den Ad-hoc-Ausschuss der Vereinten Nationen. Wir erkennen die entscheidende Bedeutung der Entwicklung des UNFCITC mit seinen ersten Protokollen an, um die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich zu stärken und sie vollständig integrativ und wirksamer zu gestalten. Wir erwarten, dass die Umsetzung des UNFCITC ein inklusives, faires, transparentes, effizientes, gerechtes und wirksames internationales Steuersystem für eine nachhaltige Entwicklung fördern wird, mit dem Ziel, die Legitimität, Sicherheit, Widerstandsfähigkeit und Fairness internationaler Steuervorschriften zu verbessern und gleichzeitig die Herausforderungen bei der Stärkung der Mobilisierung inländischer Ressourcen anzugehen. Wir unterstützen Initiativen zur Verbesserung der steuerlichen Zusammenarbeit und zum Aufbau eines progressiveren, stabileren und wirksameren internationalen Steuersystems, zur Förderung der Steuertransparenz und zur Erleichterung von Diskussionen über eine wirksame Besteuerung von vermögenden Privatpersonen.
  48. Wir erkennen die Rolle von Standardisierungsinstrumenten bei der Handelserleichterung an und vereinbaren, die für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit im Bereich der Standardisierung zu stärken.
  49. In Anerkennung der Bedeutung von Daten, Statistiken und Informationen für eine effektive Entscheidungsfindung bekunden wir unsere Unterstützung für die Verbesserung der statistischen Zusammenarbeit innerhalb der BRICS, einschließlich der jährlichen Veröffentlichung der gemeinsamen statistischen Veröffentlichung der BRICS und der gemeinsamen statistischen Veröffentlichung der BRICS-Momentaufnahme sowie des Austauschs bewährter Verfahren in den Bereichen der amtlichen Statistik in den Mitgliedsländern der BRICS.
  50. Wir begrüßen die Zusammenarbeit der BRICS-Ämter für geistiges Eigentum und den Austausch bewährter Verfahren und Erfahrungen im Bereich des geistigen Eigentums, insbesondere zu fortgeschrittenen technologischen Fragen, mit dem Ziel, Rechteinhaber, einschließlich KKMU und Talente, beim Schutz, der Vermarktung und der Nutzung von geistigem Eigentum zu unterstützen.
  51. Wir bekräftigen die Notwendigkeit, die BRICS-Zusammenarbeit im Bereich des Katastrophenmanagements weiter zu stärken. Wir betonen, wie wichtig es ist, die nationalen Systeme und Kapazitäten zur Katastrophenvorsorge zu verbessern, um katastrophenbedingte Schäden zu verringern und Infrastruktur, Menschenleben und Lebensgrundlagen zu schützen. In diesem Zusammenhang ermutigen wir dazu, die umfassenden Kapazitäten der BRICS-Länder zur Katastrophenvorsorge zu verbessern, um Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Dürren, Erdbeben, Waldbrände usw. wirksam zu widerstehen. Wir unterstützen den verstärkten Dialog über die Entwicklung von Systemen zur Überwachung von Naturgefahren, zur Vorhersage von Naturkatastrophen und ihrer möglichen Folgen, einschließlich der Nutzung der Satelliten-Erdbeobachtung, und fördern die Entwicklung von Informations- und Frühwarnsystemen für Naturkatastrophen.
  52. Wir bekräftigen unser Engagement für die Verbesserung der BRICS-Zusammenarbeit bei der Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Förderung von hochwertiger und umfassender Beschäftigung durch eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung, inklusive und auf den Menschen ausgerichtete Arbeitsmärkte. Wir verpflichten uns, unsere Bemühungen zur Entwicklung umfassender Strategien für lebenslanges Lernen, Berufsberatung, kontinuierliche berufliche Weiterbildung und berufliche Qualifizierung fortzusetzen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer mit den für die Zukunft der Arbeit erforderlichen Fähigkeiten ausgestattet sind und ein widerstandsfähiger und gerechter Arbeitsmarkt gewährleistet ist. Wir betonen die Bedeutung der Regulierung von Plattformbeschäftigung, um menschenwürdige Arbeit, faire Entlohnung und sozialen Schutz für alle zu gewährleisten. Wir verpflichten uns, die Sicherheit und ein gesundes Arbeitsumfeld zu verbessern, die sozialen Unterstützungssysteme zu modernisieren und alle relevanten Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu reduzieren und den unterschiedlichen Bedürfnissen unserer Bevölkerung gerecht zu werden.
  53. Wir betonen die wichtige Rolle, die die Prüfung des öffentlichen Sektors bei der Gewährleistung von Effizienz, Rechenschaftspflicht, Effektivität und Transparenz der öffentlichen Verwaltung in den BRICS-Ländern und der Aufrechterhaltung ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Stabilität spielt. Wir begrüßen die verstärkte Interaktion und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den obersten Rechnungskontrollbehörden der BRICS-Länder. Wir legen auch besonderes Augenmerk auf die Notwendigkeit, die Tätigkeiten externer Rechnungskontrollbehörden des öffentlichen Sektors, die auf regionaler und lokaler Ebene in den BRICS-Ländern tätig sind, gegebenenfalls im Einklang mit den Mandaten und Verfahren der obersten Rechnungskontrollbehörden zu verbessern.
  54. Wir erkennen die Notwendigkeit einer Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich der Justiz im Rahmen der BRICS an und würdigen das erste Treffen der Justizminister der BRICS. Wir erkennen die Bedeutung der Gewinnung von Investitionen und der Entwicklung der Wirtschaft der BRICS-Länder sowie der Entwicklung eines soliden Rahmens zur Behandlung von Beschwerden von Investoren durch weitere Konsultationen und Beratungen zwischen den BRICS-Ländern an. Wir nehmen die russische Initiative zur Einrichtung des Internationalen Investitionsschiedsgerichtszentrums der BRICS zur Kenntnis.
  55. Wir erkennen das enorme Potenzial der BRICS-Länder im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation (STI) und das vorgeschlagene Protokoll zur Absichtserklärung über die Zusammenarbeit im Bereich STI an. Wir loben die Arbeit des BRICS STI-Lenkungsausschusses, der einer der entscheidenden Mechanismen für die Verwaltung und erfolgreiche Durchführung von BRICS STI-Aktivitäten ist. Wir begrüßen die Einrichtung der BRICS-Arbeitsgruppe, die sich auf die sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung und die Anpassung der Leistungsbeschreibung (Terms of Reference, ToR) des BRICS STI-Rahmenprogramms konzentriert, um die weitere Verwaltung gemeinsamer Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung der Forschungsarbeit, einschließlich des frühzeitigen Starts der BRICS STI-Flaggschiff-Projekte, angemessen zu steuern. In Anerkennung der wichtigen Rolle szientometrischer Systeme und Datenbanken in der modernen wissenschaftlichen Welt und unter Berücksichtigung des Forschungspotenzials der BRICS-Länder fördern wir Initiativen, die auf die Erforschung szientometrischer Systeme und Datenbanken in den BRICS-Ländern abzielen.
  56. Wir unterstreichen ferner die Bedeutung von Wissenschaft, Technologie und Innovation als entscheidender Katalysator für die wirtschaftliche Entwicklung und die Verbesserung der Lebensqualität der Menschen in den BRICS-Staaten. Wir nehmen auch die Fortschritte zur Kenntnis, die bei der Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprogrammen in wichtigen Querschnittsbereichen, darunter biomedizinische Bereiche, erneuerbare Energien, Weltraum- und astronomische Wissenschaften, Meeres- und Polarwissenschaften, durch gemeinsame Forschungs- und Innovationsprojekte und die Förderung des gemeinsamen institutionellen Austauschs erzielt wurden. Wir loben den STI-Sektor für die Einrichtung des STI-Rahmenprogramms zur möglichen Finanzierung gemeinsamer Forschungs- und Innovationskooperationen in prioritären wissenschaftlichen Bereichen. Wir ermutigen die BRICS-Mitgliedsländer, die Möglichkeit der Zuweisung von Mitteln für Forschung und Entwicklung zu prüfen, insbesondere zur Unterstützung von Innovationsinitiativen für Start-ups und KKMU, wobei sie sich an ihren nationalen Prioritäten und Strategien orientieren sollten. Wir fördern die Einrichtung von Inkubations- und Gründerzentren zur Förderung von Innovation und Technologie im Rahmen des BRICS STI-Rahmenprogramms.
  57. Wir nehmen anerkennend die Maßnahmen der BRICS-Länder zur Kenntnis, die darauf abzielen, Rahmenbedingungen für den Aufbau von Kapazitäten bei der Entwicklung von STI-Strategien, Plattformen für Technologievorausschau-Studien und die Unterstützung der Kapazitäten junger Wissenschaftler und Innovatoren zu schaffen. Wir ermutigen alle BRICS-Mitgliedsländer, Möglichkeiten zur Steigerung der Investitionen in Forschungsinfrastrukturen zu erkunden, um wissenschaftliche Fähigkeiten und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
  58. Wir begrüßen die Erweiterung der BRICS-Netzwerkuniversität sowie die Ausweitung ihrer Forschungsbereiche, darunter Mathematik, Naturwissenschaften, Sozial- und Geisteswissenschaften, nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssicherheit sowie Gesundheitswissenschaften. Wir vereinbaren, Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den BRICS-Mitgliedsstaaten zu erkunden, um die Entwicklung eines Rahmens für die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen zu fördern. Wir unterstützen einen fortgesetzten Dialog über Qualitätsbewertungssysteme für BRICS-Universitäten im Einklang mit ihren nationalen Bildungssystemen.
  59. Wir bekräftigen unser Engagement für die Verbesserung der BRICS-Zusammenarbeit im Bereich der technischen und beruflichen Bildung (TVET) und würdigen die zentrale Rolle der BRICS TVET Cooperation Alliance als multilaterale Plattform für Dialog, Erfahrungsaustausch und Projektzusammenarbeit. Wir freuen uns auf weitere Diskussionen über die qualitative und quantitative Bewertung von Systemen der technischen und beruflichen Bildung im Rahmen gemeinsamer Forschungsprojekte. Wir unterstützen die Einrichtung des BRICS-Kooperationsmechanismus für digitale Bildung als Ergebnis des Konsultationsprozesses, auf den sich die Bildungsminister der BRICS-Staaten in der Skukuza-Erklärung von 2023 und der Kasan-Erklärung von 2024 geeinigt haben.
  60. Wir begrüßen die Initiative, am 18. August den BRICS-Tag des Geografen als jährlichen Berufsfeiertag einzuführen, der darauf abzielt, die gemeinsame Forschung in den geografischen und georäumlichen Wissenschaften innerhalb der BRICS zu fördern, um die Kapazitäten zur Bewältigung der Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung zu verbessern.
  61. Wir begrüßen die Ausrichtung des Globalen Bildungstreffens am 1. November 2024 in Fortaleza, Brasilien, das dem SDG 4 gewidmet ist und von der UNESCO geleitet wird und zum ersten Mal in einem Land des Globalen Südens stattfindet.
  62. In der Erkenntnis, dass die Entwicklung von Hochtechnologieprodukten auf der Grundlage inländischer technologischer Kapazitäten ein Faktor ist, der die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften vorgibt und zu einem nachhaltigen und integrativen Wirtschaftswachstum beiträgt, fördern wir die technologische Zusammenarbeit zwischen den BRICS-Ländern. Wir würdigen die Initiative des Vorsitzes zur neuen technologischen Plattform der BRICS unter dem Dach des BRICS-Wirtschaftsrats, die darauf abzielt, die Zusammenarbeit zwischen den BRICS-Ländern im Bereich Technologie und Innovation zu fördern. Wir nehmen die Ergebnisse des BRICS Solutions Award 2024 zur Kenntnis, mit dem die besten technologischen Verfahren in vorrangigen Bereichen der innovativen Entwicklung in den BRICS-Ländern ausgezeichnet wurden.

Stärkung des Austauschs zwischen den Menschen für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung

  1. Wir bekräftigen die Bedeutung des zwischenmenschlichen Austauschs der BRICS-Staaten für die Förderung des gegenseitigen Verständnisses, der Freundschaft und der Zusammenarbeit. Wir würdigen die Veranstaltungen, die unter dem Vorsitz Russlands im Jahr 2024 unter anderem in den Bereichen Medien, Kultur, Bildung, Sport, Kunst, Jugend, Zivilgesellschaft, öffentliche Diplomatie und akademischer Austausch durchgeführt wurden, und erkennen an, dass der zwischenmenschliche Austausch eine wesentliche Rolle bei der Bereicherung unserer Gesellschaften und der Entwicklung unserer Volkswirtschaften spielt. In diesem Zusammenhang fordern wir mehr Anstrengungen zur Achtung der Vielfalt der Kulturen, zur hohen Wertschätzung des Erbes, der Innovation und der Kreativität, zur gemeinsamen Förderung eines soliden internationalen Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen den Menschen und zur Anerkennung der Annahme der Resolution A/RES/78/286 der UN-Generalversammlung mit dem Titel „Internationaler Tag des Dialogs zwischen den Kulturen“.
  2. Wir betonen unser Engagement für die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur, Kommunikation und Information angesichts der Komplexität der aktuellen Herausforderungen und Veränderungen und weisen in diesem Zusammenhang auf die Relevanz der in der UNESCO-Verfassung festgelegten Grundsätze und ihres Auftrags hin, Zusammenarbeit und Frieden durch internationale Zusammenarbeit zu fördern, die auf Gleichheit, Dialog, mandatierten programmatischen Aktivitäten und dem Geist des Konsenses beruhen sollte. Wir erinnern an den UNESCO-Rahmen für die Bildung in Kultur und Kunst, der im Februar 2024 in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, einstimmig angenommen wurde.
  3. Wir betonen die entscheidende Rolle der Kultur für eine nachhaltige Entwicklung, da sie dem Wirtschaftswachstum, dem sozialen Zusammenhalt und dem allgemeinen Wohlergehen in hohem Maße zugutekommt. In diesem Zusammenhang bekräftigen wir die Bedeutung einer Stärkung der BRICS-Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur und Erhaltung des kulturellen Erbes. Wir begrüßen das BRICS-Kulturfestival, das die Vielfalt und den Reichtum der BRICS-Kulturen hervorhebt und als Katalysator für die Förderung eines besseren gegenseitigen Verständnisses zwischen unseren Nationen dient. Wir begrüßen auch das BRICS-Filmfestival und die Musikkonzerte. Wir ermutigen zur Teilnahme an BRICS-Allianzen, einschließlich der Allianz der Museen, der Allianz der Museen und Kunstgalerien, der Allianz der Bibliotheken und der Allianz der Theater für Kinder und Jugendliche. Wir begrüßen die Gründung der BRICS-Allianz für Volkstanz und ermutigen zur Gründung einer BRICS-Allianz der Filmhochschulen.
  4. Wir betrachten diese Allianzen als ideal für die Förderung des kulturellen Austauschs, des Wissensaustauschs und der Erhaltung unseres gemeinsamen Erbes. Durch diese Initiativen wollen wir kulturelle Bindungen vertiefen, die gegenseitige Wertschätzung fördern und zu einer stärker vernetzten Welt beitragen. Wir betonen die Bedeutung der BRICS-Zusammenarbeit in den Bereichen Erhaltung des kulturellen Erbes und Kultur. Unter Hinweis auf die UNESCO-Weltkonferenz über Kulturpolitik und nachhaltige Entwicklung und die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G20 von Neu-Delhi 2023 erkennen wir die Kraft der Kultur als Katalysator für nachhaltige Entwicklung an, einschließlich Kreativität, Innovation und integratives Wirtschaftswachstum, sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz.
  5. Wir betonen, dass alle BRICS-Länder über eine reiche traditionelle Sportkultur verfügen, und vereinbaren, einander bei der Förderung traditioneller und einheimischer Sportarten in den BRICS-Ländern und weltweit zu unterstützen. Wir lehnen jede Form der Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, Religion, wirtschaftlichem oder sonstigem Status von Athleten entschieden ab. Wir erkennen die Bedeutung gemeinsamer BRICS-Sportveranstaltungen, -treffen, -konferenzen und -seminare im Bereich der Sportwissenschaft und Sportmedizin an.
  6. Wir messen der Rolle der BRICS bei der Entwicklung von Sportbeziehungen zwischen den BRICS-Ländern große Bedeutung bei, einschließlich Massen-, Jugend-, Schul- und Studentensport, der hohe Priorität hat Sport, Parasport, nationale und traditionelle Sportarten. In diesem Zusammenhang schätzen wir die Rolle Russlands als Gastgeber der BRICS-Spiele in Kasan im Juni sehr, bei denen Teilnehmer in 27 Sportdisziplinen zusammenkamen.
  7. Wir bekräftigen die Notwendigkeit, den Jugendaustausch weiterzuentwickeln, auch in Bereichen wie Bildung, Ausbildung, Kompetenzentwicklung, Wissenschaft, Technologie, Innovation, Unternehmertum, gesunder Lebensstil und Sport sowie gemeinnützige Arbeit und Freiwilligenarbeit. Wir bewerten die Ergebnisse des BRICS-Jugendgipfels, der im Juli 2024 in Uljanowsk stattfand, positiv und erkennen seinen Wert als Plattform für offene Diskussionen und konstruktive Interaktion zwischen den jungen Menschen der BRICS-Länder an. Wir beabsichtigen, den BRICS-Jugendrat weiter zu fördern, der als Mechanismus für die Entwicklung und Konsolidierung der Jugendagenda innerhalb der Allianz dient. Wir kommen überein, die Möglichkeit zu prüfen, Bildungsmissionen in die BRICS-Länder zu organisieren, um das Bewusstsein junger Menschen für die Werte und Grundsätze der BRICS zu schärfen.
  8. Wir verpflichten uns, die interparlamentarische Interaktion zwischen den BRICS-Mitgliedstaaten durch einen regelmäßigen Austausch von Ansichten, Erfahrungen und bewährten Verfahren im Einklang mit dem am 28. September 2023 in Johannesburg unterzeichneten Memorandum über das BRICS-Parlamentarierforum und seinem am 12. Juli 2024 unterzeichneten Protokoll weiter zu fördern. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die erfolgreiche Durchführung des X. BRICS-Parlamentarierforums vom 11. bis 12. Juli 2024 in St. Petersburg.
  9. Wir erkennen an, dass der Dialog zwischen den politischen Parteien der BRICS-Länder eine konstruktive Rolle bei der Konsensbildung und der Verbesserung der Zusammenarbeit spielt. Wir nehmen die erfolgreiche Ausrichtung des Dialogs der politischen Parteien der BRICS-Länder im Juni 2024 in Wladiwostok zur Kenntnis und begrüßen es, dass andere BRICS-Länder die Tradition der Ausrichtung dieser Veranstaltung in Zukunft fortsetzen wollen.
  10. Wir würdigen die Fortschritte der BRICS-Länder bei der Förderung von erschwinglichem Wohnraum und Stadtentwicklung und Resilienz und schätzen den Beitrag von Mechanismen wie dem BRICS Urbanization Forum, dem BRICS Friendship Cities and Local Governments Cooperation Forum und dem BRICS Municipal Forum zur Erleichterung des Aufbaus von mehr Freundschaftsbeziehungen zwischen den BRICS-Ländern und zur Förderung der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.
  11. Wir würdigen die erfolgreiche Durchführung des BRICS-Wirtschaftsforums. Wir begrüßen die Selbstreflexion des BRICS-Wirtschaftsrats mit Schwerpunkt auf erreichten Meilensteinen und verbesserungswürdigen Bereichen. Wir unterstützen die Aktivitäten des BRICS-Wirtschaftsrats in verschiedenen Bereichen, darunter Landwirtschaft, Finanzen und Investitionen, Infrastruktur, Verkehr und Logistik, digitale Wirtschaft, Energieerzeugung und nachhaltige Entwicklung.
  12. Wir erkennen die entscheidende Rolle von Frauen bei der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung an. Wir betonen die Bedeutung der Stärkung der Rolle der Frau und ihrer uneingeschränkten Beteiligung auf der Grundlage der Gleichstellung in allen Bereichen der Gesellschaft, einschließlich ihrer aktiven Beteiligung an Entscheidungsprozessen, auch in Führungspositionen, die für die Verwirklichung von Gleichstellung, Entwicklung und Frieden von grundlegender Bedeutung sind. Wir erkennen an, dass integratives Unternehmertum und der Zugang zu Finanzmitteln für Frauen ihre Beteiligung an Unternehmensvorhaben, Innovationen und der digitalen Wirtschaft erleichtern würden. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Ergebnisse des Ministertreffens zu Frauenfragen und des BRICS-Frauenforums, das im September in Sankt Petersburg unter dem Motto „Frauen; Regierungsführung und Führung“ stattfand, und würdigen den wertvollen Beitrag dieser jährlichen Treffen zur Entwicklung und Konsolidierung der Stärkung der Rolle der Frau in allen drei Säulen der BRICS-Zusammenarbeit.
  13. Wir würdigen die Bemühungen der BRICS-Frauen-Business-Allianz zur Förderung des Unternehmertums von Frauen, einschließlich der Einführung der gemeinsamen digitalen Plattform der BRICS-Frauen-Business-Allianz, der Durchführung des ersten BRICS-Unternehmerinnenforums in Moskau am 3. und 4. Juni 2024 und des ersten BRICS-Wettbewerbs für Start-ups von Frauen. Wir unterstützen die weitere Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der BRICS Women’s Business Alliance und Unternehmerinnen aus dem globalen Süden, einschließlich der Einrichtung von Regionalbüros, soweit angebracht.
  14. Wir ermutigen zur Stärkung der Beziehungen zwischen Expertengemeinschaften und der Zivilgesellschaft der BRICS-Länder. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die erfolgreiche Durchführung des BRICS-Akademikerforums und des BRICS-Bürgerforums, die Aktivitäten des BRICS-Think-Tank-Rates zur Verbesserung der Zusammenarbeit in Forschung und Kapazitätsaufbau zwischen den akademischen Gemeinschaften der BRICS-Länder und die Gründung des BRICS-Think-Tank-Netzwerks für Finanzen, das die Diskussionen des BRICS-Finanzforums unterstützen wird. Wir befürworten die Einrichtung des BRICS-Bürgerrates.
  15. Wir würdigen den BRICS-Vorsitz Russlands im Jahr 2024 und danken der Regierung und der Bevölkerung der Russischen Föderation für die Ausrichtung des 16. BRICS-Gipfels in Kasan.
  16. Wir sichern Brasilien unsere volle Unterstützung für seinen BRICS-Vorsitz im Jahr 2025 und die Ausrichtung des 17. BRICS-Gipfels in Brasilien zu.

Dieser Text wurde von russland.NEWS maschinell aus dem Englischen übersetzt und von UZ überarbeitet.

Die Abschlusserklärung von Kasan gibt es hier als PDF in englischer Sprache.

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