1. Mai verboten

Die Stadtverwaltung Siegen hat die Demonstration und Kundgebung des Siegener Bündnisses „Heraus zum 1. Mai“ verboten. Das Bündnis sei nicht in der Lage, die geforderten Sicherheitsmaßnahmen zu erfüllen, die 50 angemeldeten Teilnehmer widersprächen den Erfahrungen der letzten Jahre, als beim „Roten Mai“ mehr als 1.000 Menschen teilnahmen. Zudem seien die angemeldeten Schutzmasken nur ein Vorwand, um die Verfolgung von Straftaten durch Vermummung zu erschweren. Bei Redaktionsschluss versuchte das Bündnis mittels Eilantrag vor Gericht eine Genehmigung durchzusetzen.

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"1. Mai verboten", UZ vom 1. Mai 2020



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