Das Amtsgericht Bonn verurteilte einen Aktivisten zu einer Zahlung von 120 Tagessätzen à 10 Euro. Der Verurteilte hatte 2019 an den Protesten gegen die „BAYER“-Hauptversammlung im Bonner „World Conference Center“ teilgenommen und mit Sprühkreide „Kein Gott, kein Staat, kein Glyphosat“, „System Change“ und „Shame on you“ auf den Platz vor dem Messegelände gesprüht. „Mit dem überzogenen Urteil zeigen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht, dass sie auf der Seite der Konzernmacht stehen“, kommentierte Marius Stelzmann, Geschäftsführer der „Coordination gegen BAYER-Gefahren“ (CBG), das Urteil. Der als Zeuge geladene Leiter des Messegeländes sagte vor Gericht aus, dass zur Reinigung des Platzes zwar ein Hochdruckreiniger notwendig gewesen sei, aber der Boden in seiner Substanz nicht beschädigt wurde.
1.200 Euro für Sprühkreide
Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.
An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)